Die „Fiber to the home“-Verarsche der Telekom

Die Glasfaser-Anschlüsse von Call&Surf-Kunden werden ab 300 (Fiber 100) beziehungsweise 400 GByte (Fiber 200) Transfervolumen im Rechnungsmonat bis zu dessen Ablauf auf 384 kBit/s im Up- und Downstream gedrosselt, also auf deutlich weniger als ein Prozent der eigentlich gebuchten Bandbreite, noch knapp ausreichend für VoIP-Telefonie.

entnehme ich dem Heise-Ticker und bin doch deutlich irritiert. Es wird ein Medium in mein Haus verlegt, mittels dessen ich Geschwindigkeiten von 200MBit (down) und 100 MBit(up) zur Verfügung habe, aber nachdem ich 300GB übertragen habe, wird die Leitung massivst gedrosselt? Das heißt, nach weniger als 7 Stunden Übertragung – mit vertraglich festgelegter Übertragungsgeschwindigkeit – wird meine Datenverbindung gedrosselt? Abgesehen davon, dass man typischerweise diese Geschwindigkeiten im normalen Betrieb nicht erreichen wird (muss doch die gesamte Übertragungstrecke und auch der Server mir diese Geschwindigkeit zur Verfügung stellen) ist diese Einschränkung schon eine Frechheit.

Warum macht die Telekom dieses? Mein erster Verdacht: Die internen Kapazitäten des Telekom-Netzes sind pauschal überbucht (zu klein dimensioniert) und ein Ausbau des internen Netzes ist schlicht zu teuer. Also bietet man dem Kunden einen Zugang zur Autobahn an, bucht auch eine monatliche Nutzungsgebühr ab, schickt ihn aber nach 7 Stunden mit seinem Porsche in die Tempo-30 Zone.

Kundenverarsche.

Internetfahrtenbuch KANN vor bis zu 2 Jahren Haftstrafe schützen

Laut Heise-Ticker äussert sich Frau Zypries wie folgt zu dem Internet-Sperrgesetz:

Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornografische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren. (Hervorhebung von mir)

Ich stelle mi gerade vor, dass bei mir im Herbst des Jahres 2010 diverse Beamte in Zivil vor der Tür stehen und per Hausdurchsuchungsbefehl meine Wohnung (inklusive Keller und PKW- falls vorhanden) durchsuchen sowie meinen PC beschlagnahmen. Bei der Vernehmung erfahre ich, dass mir vorgeworfen wird, dass ich versucht haben soll am 03. August 2009 um 19:36:12 auf eine Webseite mit kinderpornografischem Inhalt zuzugreifen. Ob ich nach einem Jahr noch weiss, wie ich wann auf welchen Link gekommen bin? Werde ich nun gezwungen ein Internet-Fahrtenbuch zu führen?

Die Unschludsvermutung wird hier von der Justizministerin(!) ausgehebelt, denn bis jetzt musste mir der Ankläger nachweisen, dass ich mich schuldhaft verhalten habe. Ab sofort muss ich beweisen, dass ich unschuldig bin!

Wir sind alle Kriminelle!