Heise schreibt heute unter der Überschrift „Umsetzungsvorgaben für Web-Sperren sollen geheim bleiben“
Im Amtsblatt 16/2009 wird die Richtlinie als nur für den Dienstgebrauch verwendbare Geheimakte eingestuft. (Hervorhebung von mir)
Damit begibt sich Heise auf die Pfade, die ansonsten eher der BILD-„Zeitung“ zugeschrieben werden. Denn zwischen „Geheim“ und „Verschlussache, nur für den Dienstgebrauch“(VS-NfD) bestehen doch deutliche Unterschiede. VS-NfD bedeutet salopp eher „vertraulich“, denn „Geheim“. So müssen sich z.B. Mitarbeiter, die Zugang zu „geheimen“ Unterlagen benötigen einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Dieses ist bei VS-NfD nicht erforderlich.
Was VS-NfD bedeutet kann man daraus ableiten, dass selbst die Dienstpläne der Bundeswehr typischerweise „VS-NfD“ gekennzeichnet sind. Sie hängen überall (innerhalb der Kasernen) aus, sind aber kein Material für die Presse.
Eine ganz andere Frage ist es, ob diese Klassifizierung Sinn macht. So leid es mir tut, lautet meine Antwort darauf: JA. Denn – mal ganz ehrlich – wenn die technische Umsetzung im Detail bekannt wäre, so würde es etwaigen Interessenten/Bedarfsträgern ein leichtes sein, das System zu manipulieren oder zu manipuleren.