Die Bundesanwaltschaft darf nicht wissen, was der Verfassungsschutz treibt

Zumindest muss man eine Passage aus dem Spiegel so deuten:

Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im Oktober 2007 einen Antrag auf Freigabe dieser Akten gestellt. Anlass war damals das im April 2007 eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski. Es bestand der Verdacht, dass er der Todesschütze beim Buback-Attentat war.

Das Bundesinnenministerium hatte dann im Januar 2008 entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Akten nicht an die Bundesanwaltschaft herausgeben darf. Eine solche „Sperrerklärung“ sei möglich, wenn das Bekanntwerden der Unterlagen „dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde“.

Akten des Bundesamtes für Verfassungschutz, die einen konkreten Fall betreffen, können der bearbeitenden Bundesanwaltschaft nicht zur Verfügung gestellt werden, um Nachteile für das Wohl des Bundes abzuwenden? WTF?

Das diese Machtspinne aus Innenminister/ium, Verfassungsschutz und BKA die Bürger überwachen MUSS liegt auf der Hand. Denn wer soviel Dreck am Stecken zu haben scheint, wie diese Behörden, der muss zwangsläufig auch dem Bürger unterstellen genauso unrechtsmässig zu agieren.