Wenn der Bundespräsident ein Gesetz mittels Unterschrift frei gibt, so muss dieses – nachdem es im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde – auch umgesetzt werden. Was aber, wenn die gesetzgebende Gewalt in der Zwischenzeit das Gesetz gar nicht mehr haben will?
Bundespräsident Horst Köhler hat das umstrittene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet unterzeichnet. Das teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. Es habe „keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden“, die den Bundespräsidenten daran gehindert hätten, das Gesetz auszufertigen. (Quelle Tagesschau)
Ich stelle mir gerade vor, dass unser Bundespräsident kichernd diese Amtshandlung vornimmt und sich denkt: „Tja, die Götter die ihr rieft. Nun seht mal zu wie ihr den Scheissendreck wieder los werdet“. Nicht zu unrecht schreibt der Spiegel:
Die Politik ist blamiert
Also, wenn ich Köhler wäre und mich über die Parlamentsdepppen geärgert hätte, ich hätte auch unterschrieben.