Der Wert des Datenschutzes

Die Frage, wie hoch die Strafe für den widerrechtlichen Verkauf von sechs Millionen Adressen ist, hat das Amtsgericht Münster jetzt geklärt. Laut Spiegel (Heise berichtet vorab) wird der Straftäter mit einer Geldstrafe von €900 belegt. DAS ist doch mal ein Mass für den Wert unserer privaten Daten. Wahrscheinlich hat das Münsteraner  Amtsgericht schon mal wohlweislich das Strafmass niedrig angesetzt um bei zukünftigen Klagen gegen die Telekom dafür zu sorgen, dass etwaige Dividendenzahlungen nicht beeinträchtigt werden.

Laut Focus hat der Täter diese Daten für €850,- an die Verbraucherzentrale verkauft, bei jedem Marketingladen hätte der Datendieb ganz sicher den zehnfachen bis hundertfachen Preis erhalten können.  €900 Strafe für 6.000.000 Kundendatensätze sind €0,00015 pro Datensatz oder aber €0,14 pro eintausend Datensätze. Das zeigt uns, wie ignorant sich der Gesetzgeber (der bestimmt schliesslich in welchem Rahmen sich das Strafmass der Gerichte zu bewegen hat) gegenüber unseren Rechten verhält.

Gefahr: Weitere Einschraenkung der Grundrechte

„Unsere“ Familienministerin Ursula von der Leyen bereitet eine weitere Gefahr der Einschränkung der Grundrechte – welche durch das Grundgesetzt definiert sind – vor.

Im Artikel 5 des Grundgesetzes heisst es:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(Hervorhebung von mir) Wenn nun, wie beim WDR zu lesen ist:

soll das Bundeskriminalamt zukünftig nach kinderpornografischen Internetseiten suchen, sie in eine Liste aufnehmen, die ständig aktualisiert und den Internet-Anbietern zugeleitet wird. Die sollen die entsprechenden Seiten dann sperren.

eröffnet sich die Möglichkeit auch „unangenehme“ Quellen mal „aus versehen“ in den Filter einfliessen zu lassen.

Nicht dass ich missverstanden werde: Ich bin KEIN Freund von Kinderpronographie. Ich möchte nur zu bedenken geben, dass diesbezügliche Gruppierungen

  1. Nicht auf einen Webserver angewiesen sind
  2. Auch mittels Mailingslisten, gesschlossenen Benutzergruppen u. Ä. kommunizieren können
  3. Filter durch – z.B. Proxyserver im Ausland – umgangen werden können

Ausserdem hat die Vergangenheit gezeigt dass es im Fall von „dedizierter Sperrung einzelner Server“ auch schon zu massiven Kollateralschäden (Siehe Acor vs. Youporn) gekommen ist. Ausserdem kann man an dem Acor-Fall sehen, wie leicht und schnell der Filtermechanismus – durch „Tipps und Tricks der Nutzer“ umgangen wurde.

An der Stelle angelangt sollte man sich die Frage nach dem „Kosten/Nutzen-Verhältnis“ stellen: Wie gross ist der reale Zugewinn an „Sicherheit“ und wie gross ist die Gefahr für Grundgesetzverstösse in Form von Zensur. Wer sagt uns Bürgern, dass nicht in Perspektive ein Herr Schaeuble (oder jemand noch üblerer Gesinnung)  nicht auf die Idee kommt „Mit so einer Filter-Infrastruktur kann man ja auch noch ganz andere tolle Dinge realisieren“. Das diese Gefahr besteht muss man – auch ohne ein Anhänger der tollsten Verschwörungstheorie zu sein – als gegeben ansehen. Und dann?

Wofuer geben die Teens ihr Geld aus?

Ich denke, diese Frage gilt es zu beantworten, wenn man die Problemstellung der RIAA (Recording Industry Association of America) und der MPAA (Motion Picture Association of America) auf den Grund gehen will, wieviel Verlust sie wirklich aufgrund der Tauschbörsen machen.

Früher – so zu „meiner Zeit“ – haben wir unser Taschengeld in LPs gesteckt. Wir hatten ja nichts anderes 🙂 Heutzutage werden die Kids aber von der Mobiltelefon-Industrie (Gespräche und GANZ viel SMS) und deren Anhängselunternehmen, die Schnickschnack anbieten wie Klingentöne, Games und Taschen.

Ein weiterer Faktor ist, ob alles gekauft werden würde, was im Netz kostenfrei zur „Verfügung“ steht. Kaufen sich 17-Jährige wirklich Mikrosoft Office? Oder würden sie eher Open-Office, das kostenfreie und leistungsfähigere Officepaket installieren? Kaufen sie sich jeden Kinofilm, oder warten sie, bis er in den Videotheken erhältlich ist? Wird die neue CD gekauft, oder im gesetzlich legalem(!) Rahmen von einem Freund kopiert?

Über Heise stiess ich auf einen amerikanischen Richter, der sich offensichtlich mit dieser Problematik auseinandersetzte:

In einem 16-seitigen Papier unterstreicht nun der Bezirksrichter James P. Jones aus dem westlichen Virginia, dass die Argumentationsweise von RIAA und MPAA nicht haltbar sei. Es sei ein Grundprinzip der Betriebswirtschaft, dass die Nachfrage sinke, wenn der Preis steige. Menschen, die Musik und Videos ohne Bezahlung aus dem Internet saugten, würden dieselben Produkte nicht unbedingt auch käuflich erwerben, weil sie ihnen einfach zu teuer seien. Er glaube nicht, dass jemand sieben oder gar 19 Dollar für etwas bezahlen würde, das er umsonst bekommen könne.

Es gibt Intelligenz in den USA. Definitiv.