Chromecast – und er kann es doch! Tschüß HDMI-Kabel

Gestern schrieb ich über meine ersten Erfahrungen mit dem Google Chromecast und meinen „Frust“, dass ich nicht alles  was ich auf dem PC habe auf den TV-Schirm senden kann. Hintergrund ist, dass ich bislang mit einem (gefühlt) 100m langen HDMI-Kabel den PC mit dem Fernseher verbunden habe und diese Verbindung teilweise – wahrscheinlich aufgrund der Kabellänge – manchmal Aussetzer hat. Meine Hauptanwendung war also, das verdammte HDMI-Kabel los zu werden.

Heute endlich fand ich des Rätsels Lösung: Wenn man auf dem PC Google-Cast installiert hat, erscheint innerhalb von Chrome – bei den Erweiterungen – eine kleine Schaltfläche mit der man den Chromecast ansteuern kann. Dort werden die Optionen „Dieses Tab übertragen an $Chromecast“ und anderes angeboten. Ganz oben Rechts in dieser „Optionsbox“ ist noch ein kleiner unscheinbarer Pfeil, mit dem man ein weiteres Menü aufklappen kann. Und genau DORT erhält man die Option „Gesamten Bildschirm übertragen“.  Von diesem Moment an (nach einer Sicherheitsabfrage „Wollen sie das wirklich“) wird sowohl der komplette Bildschirminhalt, als auch der Audioausgang stumpf über Chromecast auf den Fernseher übertragen.

OK, für diese Anwendung ist es erforderlich, dass der PC läuft. Aber dass musste er bei meiner vorherigen Anwendung (HDMI-Kabel) auch. Mit dieser Option ist es nicht nur möglich, auch nicht Chromecast-kompatible Inhalte auf den Fernseher zu übertragen, sondern auch z.B. Powerpoint-Präsentationen, Slideshows (der Dia-Abend des 21sten Jahrhunderts) und was sonst noch so alles dem Anwender ein Plaisir sein könnte.

Und: Diese Option benötigt man nur bei den Anwendungen, welche – noch – nicht von Chromecast unterstützt werden.

Chromecast – was er kann und was noch nicht (so gut)

Heute kam ich in den Genuss endlich wieder ein neues Gadget zu bekommen: Google Chromecast. Die Installation geht charming von statten:

  • Den Adapter auf einen freien HDMI-Steckplatz des Fernsehers stecken, das mitgelieferte USB-Kabel (Stromversorgung) zum einen an den Chromecast und an den freien USB-Steckplatz des Fernsehers stecken. Sollte der Fernseher keinen (freien) USB-Steckplatz haben, kann man das mitgelieferte USB-Netzteil (leider nur 850mA, somit leider nicht auch für die neuen NEXUS-Geräte nutzbar) nutzen. Wer den kleinen „Dongle“ Chromcast (aus Platzgründen) nicht direkt einen HDMI-Steckplatz des Fernsehers stecken kann, nutzt den mitgelieferter „HDMI-Externder“. Welcher aber nur ein paar Zentimeter lang ist und somit NICHT geeignet ist den Chromecast hinter den Fernseher zu legen.
  • Die App Chromecast auf des Android-Device laden um über die Andoid-Applikation den Chromecast konfigurieren.

Das wäre es eigentlich schon, wenn wir denn wirklich nur Multimediacontent vom Smartphone auf den Fernseher streamen wollten. Wer mich kennt, der weiss: Da muss mehr gehen. Denn – wie so manch Anderer – habe ich auch Inhalte auf dem PC, welche ich gern streamen möchte. Bislang tat ich dies mit einem HDMI-Kabel zwischen Rechner und Fernseher, was aber leider bedeutete, dass ich die Finger vom PC lassen musste, wenn meine Frau auf die „PC-Medien“ zugreifen wollte. Geht ja mal gar nicht.

Also musste ich mal ein bisschen rumspielen um herauszufinden, wie ich denn nun am besten die Medieninhalte des PC auf den Chromecast bekomme.

Vorweg: Wenn ich im Folgenden von „streamen“ spreche, meine ich das antriggern der Wiedergabe. Das Smartphone muss während der Medienwiedergabe weder an, noch im Raum sein. Man kann das Handy sogar komplett ausschalten – der Fernseher bekommt weiter Daten. Das Smartphone ist für Chromecast nichts anderes als eine Fernbedienung. Und noch ein Tipp: Wer einen Amazon Premium Account hat (NEIN, ich will das jetzt nicht diskutieren 🙂 ) tut gut daran, bei Amazon und nicht im Google-Playstore zu ordern. Auch Kleingeld für den versand ist Geld und Amazon liefert typischerweise schneller. Nun aber ans „Eingemachte“:

 

Eine Zwischenbilanz – zuerst die Kür:

  • Die bekannteste Applikation für das Streamen vom PC zum Chromecast ist wohl Plex. Es gibt eine kostenfreie Serverapplikation für den (Windows-)PC sowie eine Android-App, welche als „Steuergerät“ zwischen Server-PC und Chromecast fungiert. Man benötigt für diese „Nur Zuhause“-Lösung NICHT das kostenpflichtige Abo, welches Plex anbietet. Nur die Android-App muss für unter vier Euro erworben werden. Daran soll es doch nicht scheitern. Also zuerst den Server installiert (das sollte sich als weise herausstellen) und diesen schnell konfiguriert. Das ist keine Raketentechnik und ging schnell vonstatten. Daraufhin die App im Playshop erworben und innerhalb weniger Minuten festgestellt, dass der getestete Film leider sowohl „stotterte“ als auch nach kurzer Zeit Bild und Ton asynchron lieferte. Also SOFORT den Kauf storniert. Für funktionsfähige Software bin ich gern bereit zu zahlen, stottern kann ich aber selber.
  • Als nächstes spielte ich dann mit dem App MediaThekCast herum. Eigentlich ganz nett. MediaThekCast erlaubt es direkt auf die Mediatheken von arte, ARD, ZDF und 3SAT zuzugreifen um diese Inhalte über den Chromecast auf den Fernseher zu streamen. EIGENTLICH kann mein Fernseher dies sowieso, aber es ist sehr sehr mühsam z.B. die Suche über die Fernbedienung des TVs zu bedienen.
  • Dann endlich beschäftigte ich mich mit LocalCast. LocalCast hat in meinen Augen derzeit das grösste Potential „meine App“ zum streamen auf den Chromecast zu werden. Es streamt Daten direkt über SMB oder  DLNA/UPnP. KÖNNTE somit die App meiner Wahl sein. Nur leider werden derzeit noch zu wenig Videoformate unterstützt, so dass ich noch nicht so glücklich damit bin. Aber die letzte Version ist mal gerade 2 Tage alt und man soll dem Programmierer ruhig ein wenig Zeit lassen. LocalCast ist kostenfrei und blendet – auf dem Smartphone – Werbung ein. Diese kann aber für einen frei wählbaren Betrag entfernt werden (ich bitte darum …) LocalCast habe ich schonmal monetär unterstützt – wie gesagt die Software hat in meinen Augen Potential und dann muss man den Programmierer doch mal „motivieren“ 🙂
  • Enttäuschend: Keiner der von mir derzeit genutzten Medienplayer (mit denen ich derzeit auch auf meine PC-Mediastreams zugreife) unterstützt derzeit(!) ChromeCast. Weder der DicePlayer (den ich sehr mag) noch BSPlayer oder MXPlayer  unterstützen ChromeCast. Schmerzhaft war die Feststellung, dass nichtmal der Google Video Player den ChromeCast unterstützt. Shame on YOU Google.

Natürlich gibt es auch noch die Pflicht:

  • Youtube: Nach der Installation von der Chromecast-App erhält die Youtube-App eine neue Schaltfläche, mittels welcher man die Youtube-Inhalte direkt auf den Fernseher streamen kann.
  • Google-Play Musik: Da geht die Party richtig ab. Wer – wie ich – auch das „große Programm“ freigeschaltet hat, holt sich damit die fetteste Jukebox auf die Anlage (wenn man seine Anlage an den Fernseher angeschlossen hat ..).

Was fehlt:

Mir fehlt im Moment eigentlich nur die Vollendung dessen, was ich mir derzeit von LocalCast erhoffe: Eine App, mit der ich jegliche Medieninhalte vom PC auf den ChromeCast streamen kann.  Sollte jemand sachdienliche Hinweise zu sinnvollen, nützlichen oder auch nur „lustigen“ Apps haben: Immer her damit!

Nachtrag – einen Tag später: Chromecast – und er kann es doch! Tschüß HDMI-Kabel

Impressum-Spam durch die UFA Film & TV Produktion GmbH

Die Bertelsmann-Tochter „UFA Film & TV Produktion GmbH“ gibt zu gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu verstossen.

Am 01.02.2013 bekam ich auf meine im Impressum angegebene Mailadresse unverlangt zugesandte Werbung (vulgo SPAM) für eine „Politische Rap Casting Show“. Meine Frage an den Versender des Spams (Initiative: Du hast Die Macht – Ein gemeinsames Projekt der Robert Bosch Stiftung und der UFA Film & TV), woher denn meine Mailadresse in ihren Adressdaten kommen würde, wurde mir am selben Tag lapidar beantwortet

„Vielen Dank für Ihre E-Mail. Da müssen Sie uns irgendwie auf den Verteiler gerutscht sein. Ich nehme Sie unverzüglich raus.“

Leider wurde aber meine Frage nach der Herkunft der personenbezogenen Daten nicht beantwortet. Also legte ich nach:

„In den Verteiler gerutscht“ sein reicht mir als Auskunft keineswegs und ist mir deutlich zu schwammig.

Ich mache es also deutlicher: Ich fordere Sie hiermit auf, mir auf Grundlage des §34
Bundesdatenschutzgesetz, mir mitzuteilen:

1) Die Art und den Umfang der von mir gespeicherten personenbezogenen Daten
2) Etwaige Stellen, an welche Sie die Daten bereits weitergegeben haben(könnten)
3) Den Zweck der Speicherung

Eine gesetzte Frist (von einer Woche) verstrich. Aber ich bin kein Abmahngewinnler, und wechselte das Medium in Richtung Brief, bevor ich dann tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet hätte.

Heute erhielt ich die Antwort und muss sagen, ich bin etwas entsetzt, dass ein zum Bertelsmann-Konzern gehörendes Unternehmen – anscheinend ohne Scham – zugibt gegen geltendes Recht zu verstossen. Ich zitiere aus der heute von der „UFA Film & TV Produktion GmbH“ erhaltenen Antwort:

1. Die zu ihrer Person gespeicherten Daten beschränken sich ausschließlich auf die Emailadresse reizzentrum@koepke.net
2. die Speicherung diente dem alleinigen Zweck, Ihnen Presseinformationen über die gemeinnützige Medien-Initiative „Du hast die Macht“ zukommen zu lassen
3. die Daten stammen aus ihrem Impressum http://rz.koepke.net/about/
4. die Daten wurden nicht an Dritte weitergegeben

Selbstverständlich haben wir Ihre Daten aus unserem Presseverteiler gelöscht und werden Sie ab sofort nicht mehr mit unseren Anliegen und Informationen belästigen. Ich entschuldige mich vielmals dafür, dass wir Sie versehentlich in unseren Verteiler aufgenommen haben.

„Versehentlich in den Verteiler gerutscht“ ist schon fast eine kackdreiste Frechheit. Entweder hat ein Mitarbeiter, oder gar ein Crawler – sicher nicht nur – meine Webseite besucht, um gezielt nach Mailadressen von Blogger zu suchen, um diese zu sammeln und mit eben Werbung zu „beglücken“. Bereits seit Juli 2004 ist unverlangt eingesandte Werbung durch das „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ verboten. Aber die „UFA Film & TV Produktion GmbH“ glaubt entweder sich nicht an Gesetze halten zu müssen oder kennt die deutsche Gesetzeslage nicht. Was immer auch der Grund sein mag – es passt ins das Bild, dass ich vom Bertelsmannkonzern habe.

Schmankerl am Rande: Während ich diese Zeilen schreibe, läuft im Hintergrund Phoenix und es wurde das Leistungsschutzrecht – für welches sich vor allem der Bertelsmann-Konzern sowie die Axel Springer AG eingesetzt haben – im Parlament durchgewunken.