Nun wird Schäuble aber trotzig

und stampft böse mit dem Fuss auf:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble macht Druck auf den Bundesrat im Streit um die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA). „Entweder wir kriegen vor Weihnachten ohne große Änderung noch ein Ergebnis, oder das Gesetz kommt gar nicht mehr zustande“, sagte der CDU-Politiker dem Handelsblatt. Dann hätte man sich die ganze jahrelange Debatte über die Ausweitung der Befugnisse aber schenken können, die auch zu viel Verunsicherung geführt habe. Als Beispiel führte Schäuble „das ganze Gerede vom Überwachungsstaat“ an.

schreibt Heise unter der Überschrift: „Schäuble stellt Ultimatum beim BKA-Gesetz“. Sieht da jemand seine Felle wegschwimmen? Wurde da einfach nicht genügend Panik geschoben? Ja, DAS kann man von dem Amerikanern lernen: Wie man ein Volk so in Angst und Schrecken versetzt, dass die JEDES Gesetz für gut befinden. Scheint in Deutschland noch nicht so zu klappen.

Getränke nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises

Aus Gründen der Terrorabwehr werden jegliche Flüssigkeiten innerhalb der EU in Zukunft nur noch gegen Vorlage eines Personalausweises ausgegeben.

Der Innen- und Justizrat der EU hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag in Brüssel eine Entschließung  zur besseren Bekämpfung der missbräuchlichen und anonymen Nutzung von Flüssigkeiten in Form von Waterboarding gefasst.

Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Flüssigkeiten in Gebinden welche mehr als 0,75 Liter Volumen haben bei der Planung oder Durchführung von Straftaten, die einen Rückschluss auf konkrete Anwender erschweren. Wichtig erscheint den Ministern daher, den Käufer einer Flüssigkeit identifizieren zu können. Anders als in Deutschland besteht eine entsprechende Pflicht noch nicht in allen Mitgliedsstaaten.

Naja, GANZ so schlimm ist es noch nicht, aber ersetze Flüssigkeiten durch anonyme Prepaidkarte und Waterboarding durch Terrorismus/Straftaten, dann passt es schon:

Der Innen- und Justizrat der EU hat in seiner Sitzung am heutigen Donnerstag in Brüssel eine Entschließung (PDF-Datei) zur besseren Bekämpfung der missbräuchlichen und anonymen Nutzung elektronischer Kommunikation gefasst. Dabei geht es vor allem um den Einsatz von Mobiltelefonen mit Prepaid-Karten bei der Planung oder Durchführung von Straftaten, die einen Rückschluss auf konkrete Anwender erschweren. Wichtig erscheint den Ministern daher, den Käufer einer vorausbezahlten SIM-Karte identifizieren zu können. Anders als in Deutschland besteht eine entsprechende Pflicht noch nicht in allen Mitgliedsstaaten.

Quelle: Heise – via Fefe

Erst in Mumbai dann auch in Deutschland?

Durch das Lawblog wurde ich auf das „Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse“ und hier im speziellen auf den folgenden Abschnitt aufmerksam:

§ 6 Hilfe in Katastrophenfällen

(1) 1Wenn im Konsularbezirk Naturkatastrophen, kriegerische oder revolutionäre Verwicklungen oder vergleichbare Ereignisse, die der Bevölkerung oder Teilen von ihnen Schaden zufügen, eintreten oder einzutreten drohen, sollen die Konsularbeamten die erforderlichen Maßnahmen treffen, um den Geschädigten oder den Bedrohten, soweit sie Deutsche sind, Hilfe und Schutz zu gewähren. Dies gilt auch für Abkömmlinge von Deutschen und für nichtdeutsche Familienangehörige von Deutschen, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben.

Gibt es in Deutschland eigentlich auch deutsche Konsulate? Dann könnte man sich vielleicht in die Krisenvorsorgeliste eintragen und sich somit vor den Folgen der Avancen unseres Innenministers in Sicherheit bringen.

Ist ja nur eine Idee….