Schaeuble zeigt sein wahres Gesicht

Das Florian-Prinzip wird volkstümlich als „Heiliger Sankt Florian / Verschon mein Haus / Zünd andre an!“ angewendet.

So ungefähr könnte man die Reaktion der Deutschen Politiker auf die angekündigte Freilassung der Guantanamo-Häftlinge bezeichnen.

Karsten Voigt, der Koordinator der Bundesregierung für deutsch-amerikanische Beziehungen, hat sich – laut FAZ – dafür ausgesprochen, freizulassende Guantanamo-Häftlinge in Deutschland aufzunehmen. Unser oberster Terrorismusverängstigter, der Herr Innenminister Schäuble hingegen ist strikt dagegen.

Ich glaube spekulieren zu dürfen, dass Guantanamo-Insassen, gegen die konkrete Verdachtsmomente vorliegen, werden GANZ sicher in den USA vor einem ordentlichem Gericht angeklagt werden. Ausschliesslich inhaftierte Personen, gegen die ausschliesslich unhaltbare Verdachtmomente „der sieht aus, als wenn er im Koran gelesen hat“, werden wohl freigelassen werden. Wie nennt man – in unserem Rechtssystem einen Menschen, gegen den keine Anklage erhoben wird und gegen den kein Verdacht einer Straftat vorliegt? UNSCHULDIG!!

Die FAZ schreibt:

Für einen Teil der Häftlinge, die weder in ihre Heimat zurückkehren können, noch in den USA bleiben wollen, muss Washingto Aufnahmeländer finden. Mindestens 50 der derzeit noch rund 255 Insassen können nicht in ihre Heimatländer überstellt werden, weil ihnen dort Folter und Hinrichtungen drohen.

Daraus kann man ableiten, dass Herr Schäuble STRIKT dagegen ist, dass unschuldige (man kann es nicht oft genug erwähnen) Menschen, die zu unrecht von den US-Diensten in menschenunwürdigen Lagern festgehalten wurden und als politische Flüchtlinge gelten, in unser Land einreisen. Vielleicht sollte Herr Schäuble einmal die ABSOLUTE Grundlage seiner Tätigkeit – das Grundgesetz – durchlesen und versuchen zu verstehen:

Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Tipp für unseren Innenminister: Das liegt sogar auf der offiziellen Webseite Seite des Bundestages. Aber dass es unser Innenminister nicht so mit dem Grundgesetz – speziell den Grundrechten – hat, bewies er in der Vergangenheit ja bereits mehrfach 🙁

Darf ich Sie auf etwas aufmerksam machen?

Heinz Erhardt würde diese Worte nutzen um auf sich selbst aufmerksam zu machen und die Intention dieses Blogeintrags ist somit im Sinne des Gottes des Wortwitzes.

Ich möchte euch – liebe Zielgruppe – auf ein neues, auftsrebendes Blog aufmerksam machen: Den Tuedelkram.  Tuedelkram ist plattdeutsch (das wird am Mordor entgegen gesetzten Ende Deutschlands noch teilweise gesprochen) und heisst soviel wie „Unsinn“ – allerdings in seiner Bedeutung eher harmlos-liebevoll als die harte hochdeutsche Version. Vielleicht ist Tuedelkram besser übersetzt mit „Quatsch“.

Tuedelkram hat eine etwas längere Vorgeschichte. Meine Prinzessin (aka Atomality) und ich haben schon desöfteren – immer mal wieder kurzfristig, vorbeischwebenden Gedanken folgend – die Idee gehabt, neben der normalen Partnerschaft, dem glücklichen Zusammenwohnen auch mal etwas Kleines zu machen. Etwas, in die Welt setzen, das man füttern und beim Wachsen beobachten kann. Etwas zum pflegen und hegen. Ein gemeinsames Blog halt. Nachdem der gestrige Abend mal wieder Gespräche in diese Richtung brachte, habe ich heute mal den Macker (Macher ..) raushängen lassen. Domain abgegriffen und mal geguckt, ob man auf einem Server nicht klaglos zwei Blogs fahren kann. Yes, I can 🙂

Also: Viel Spass am Gerät! Und ich hoffe, ihr ertragt die Doppelbelastung. Hier bleibt es ernst und kritisch, den Blödsinn findet ihr eben da, wo er hingehört: Tuedelkram

Ich habe es gewusst: Es WIRD schlimmer werden

Kaum ist das unsägliche BKA-Gesetz durch den Bundesrat abgenickt, soll es natürlich erweitert werden. Reiche ihnen einen kleinen Finger und sie reissen dir den Arm ab: Bis zum Ohrläppchen.

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Jörg Ziercke, fordert angesichts der „Industrialisierung“ von Cybercrime eine Ausweitung der gesetzlichen Grundlage für heimliche Online-Durchsuchungen und die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung direkt auf dem Rechner eines Verdächtigen. Die Polizei müsse in der Lage sein, der organisierten Kriminalität auch im Internet „Paroli bieten zu können“, erklärte der BKA-Chef am heutigen Dienstag im Umfeld einer Sicherheitstagung des Hightechverbands Bitkom in Berlin.

schreibt Heise. Bislang sieht das BKA-Gesetz den Einsatz des Bundestrojaners ausschliesslich zur Terrorismusbekämpfung vor. Aber es war ja letztendlich zu erwarten und es überrascht wohl niemanden wirklich, dass der Einsatzzweck nun erweitert werden soll und – da bin ich mir ganz sicher – auch wird.