BKA-Präsident Jörg Ziercke beweisst sein Unwissen

Heise zitiert BKA-Präsident Jörg Ziercke mit den Worten:

Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts (BKA) ist die Sperrung von Kinderporno-Webseiten im Internet ein wirksames Mittel gegen Pädophile: „Nach unseren Erkenntnissen sind vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheits-Konsumenten. Die lassen sich durch ein Stopp-Schild abschrecken und geben ihr Vorhaben auf“, versicherte BKA-Präsident Jörg Ziercke der Neuen Osnabrücker Zeitung. Ziercke verwies auf die Erfahrungen in den Ländern, in denen Seiten bereits blockiert werden. „Daneben gibt es einen harten Kern versierter Nutzer, gegen den sich mit Sperren nichts ausrichten lässt. Diesen 15 bis 20 Prozent der Pädophilen ist nur mit gezielten Ermittlungen beizukommen.“

Na, dass ist doch mal eine Aussage. Da hat sich jemand umfassend informiert und weiss was er tut. Schliesslich darf/muss man davon ausgehen, dass Zierke auch in Entscheidungsfindungsprozess der Internetsperren direkt involviert ist. Aber schaun wir doch mal, ob der Zierke tatsächlich ein Fach- oder eher ein Flachmann ist, denn im Heiseartikel heisst es weiter (Update):

Eines der Länder, das die Sperren bereits seit Jahren einsetzt und auf dessen Erfahrungen sich Ziercke bezieht, ist Schweden. Ausgerechnet der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, äußerte jetzt im Nachrichtenmagazin Focus massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der installierten Webseiten-Sperren: „Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern“, erklärte er gegenüber dem Magazin. Die Zahl der gesperrten Seiten habe sich seit der Einführung des Systems im Jahr 2005 auf 5000 erhöht. Zudem könnten Nutzer die Stopp-Seiten problemlos umgehen.

da wird die Luft dünn füe die Befürworter des Überwachungsstaates. Aber ewas scheren uns Wissen und Erfahrung, wenn Schäuble uns von der Leyen im Gleichschritt strampelt schreien „Ich will aber“?

Hallo Frau von der Leyen und Herr Schäuble: So hacke ich ihre dumme Internetsperre

Da unsere Politiker ja soooo gute Berater haben, wird die unten im Video zu sehende Information sicher die Sicherheitsstufe „Streng geheim“ tragen. Schliesslich kann man diese Informationen nicht mittels der Windows-Hilfe „F1“, dem Handbuch und ca. 44.900 Webseiten nachlesen. Oder werden die auch alle gefiltert?

httpv://www.youtube.com/watch?v=1NNG5I6DBm0

Via Lawblog

In Deutschland definiert ausschliesslich der Staat den Grad der Demütigung

Wer schon mal in der sehr-sehr ungünstigen Lage war, sein von Hartz-IV-Mitteln finanzieren zu lassen, weiss dass dieses gefühl nicht wirklich schön ist. Ich kenne dieses gefühl und weiss, wie erbärmlich erniedrigend sich der „Abgrund der Gesellschaft“ anfühlt. Denn genau das ist es, was einem immer wieder – vor allem in den Medien – indirekt vorgeworfen wird: Man sei – wie Wallraff – ganz unten.

Aber der Staat bestimmt, WIE unten der Hatz-IV Empfänger ist, denn in Göttingen wurde einem Hartz-IV-Empfänger Mittel gestrichen, weil er sein Einkommen durch …. BETTELN erweitert habe. Die TAZ schreibt:

Die Stadt Göttingen hat einem Sozialhilfeempfänger die Unterstützung gekürzt, nachdem er sich durch Betteln Geld dazuverdient hat. Die Stadt bestätigte am Freitag den Vorgang, sprach aber von einem Einzelfall. „Wenn die Verwaltung Kenntnis von zusätzlichen Einkünften von Leistungsempfängern erhält, muss dieses zusätzliche Einkommen auf die Leistungen angerechnet werden“, schreibt die Stadt in einer Stellungnahme. So schreibe es das Sozialgesetzbuch vor.

Ist erbetteltes Geld Einkommen? Oder eher als Geschenk oder Almosen zu bewerten? Almosen wird von Wikipedia wie folgt definiert:

Ein Almosen (von griech.: ἐλεημοσύνη (eleēmosýnē) „Mitleid, Mildtätigkeit“) ist eine materielle Gabe an einen bedürftigen Empfänger ohne Erwartung einer materiellen Gegenleistung dieses Empfängers.

Muss ein Hartz-IV-Empfänger auch eine Einladung zu einer warmen Mahlzeit oder eine angebotene Zigarette als „Einkommen“ angeben? Wie sieht es mit Weihnachts- oder Geburtstagsgeschenken aus? Ich stelle mir das sehr skuril vor, wenn nach Weihnachten die Ströme der Hartz-IV Empfänger zur Arge rennen um dort ihre Weihnachtsgeschenke schätzen zu lassen (schliesslich hat man ja keine Quittung!).

Aber die Stadt Göttingen sagt: Alles in Ordnung:

Die Stadt verteidigte in ihrer Stellungnahme das Vorgehen des Sozialamtes. Zwar werde nicht gezielt nach Einkünften aus Bettelei gefahndet, in dem vorliegenden Fall handle es sich allerdings um eine „Zufallsbegegnung“. Der Mitarbeiter sei dieser pflichtgemäß nachgegangen, ihm sei folglich kein Vorwurf zu machen.

Ich kann mir nicht helfen, aber ich muss an der Stelle an Begriffe wie Denunziant denken und wünsche mir einmal mehr, dass jeder Bundesbürger sich einmal im Leben – ein halbes Jahr lang, sonst bringt das nichts) vom Hartz-IV-Satz  finanzieren muss. Nur damit man weiss, wie sich das anfühlt und sein Weltbild mal ein wenig angleichen kann…