Terrorhaftpflicht?

Von Rike wurde ich in den Kommentaren zu den „Aufgeben-Artikel“ auf einen Videobericht aufmerksam gemacht, der sich mit dem herrenlosen Koffer in Hamburg-Harburg beschäftigt:

httpv://www.youtube.com/watch?v=uSC982W8leU

„Der Besitzer wird sich auf hohe Regressforderungen einstellen müssen“.

Wer vor 10 Jahren „tüdelig“ seine Tasche irgendwo stehen liess, der rief (in Abhängigkeit des Wertes vom Inhalt) mehr oder weniger panisch bei den Fundbüros an. Heutzutage ist es schlau, sich direkt nach Südamerika abzusetzen, sollte man feststellen, dass die Frühstücksstullen samt Koffer in der S-Bahn stehen geblieben sind.

Am besten hilft, wenn man sich einen Aktenkoffer mit Kette besorgt, für den man einen Schlüssel im Büro und einen Zuhause deponiert. So kann es einem nicht passieren, dass man Morgens oder Abends im Bistro (Frühstücks- oder Feierabendkaffee) keine ausnehmend teure Dummheit begeht. Was aber wer mit der Bahn in den Urlaub fährt? Stets den Koffer mit aufs Klo nehmen ist schon uncool. Aber wenn man inhn im Gepäcknetz liegen lässt und dann in Bordbistro geht?

Allerdings stellt sich mir die Frage, ob das Vergessen eines Behältnisses nicht ein normales, menschliches Fehlverhalten darstellt. Kann man dafür tatsächlich für den Kosten des Polizeieinsatzes und der Sperrung des Regionalverkehrs zur Rechenschaft gezogen werden? Bei Vorsatz: Kein Thema. Aber was ist mit dem normalen „Lebensrisiko“? Zahlt meine Haftpflichtversicherung? Ist das Vergessen fahrlässig oder grob fahrlässig (nur beiu grob fahrlässig zahlt die Versicherung nicht).

Und das alles nur weil ein paar Politiker ihre Scheiss-Sicherheitsgesetze auf Basis der Auflösung der Menschenrechte durchziehen wollen. Quo vadis Deutschland?

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