Das BKA pressemitteilt sich aus dem Debakel (Versuch 2)

Ja, ich ahnte schon, warum ich in diesem Posting die Extension „Versuch 1“ der Überschrift hintenan stellte. Ich kann nämlich wahrsagen! Da BKA legt nämlich heute nochmal – in Form einer Pressemitteilung – nach:

Wie bereits in den Pressemitteilungen vom 02.04.2009 und 03.04.2009 dargestellt, hat das BKA selbst keine Rasterfahndung durchgeführt.

….

„Als Folge der Terroranschläge in den USA beschlossen die Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), Rasterfahndungsmaßnahmen auf der Grundlage der jeweiligen landesgesetzlichen Regelung in den Ländern durchzuführen und beauftragten das BKA in dessen Funktion als Zentralstelle der Polizeien des Bundes und der Länder damit, hierbei unterstützend tätig zu werden.

In der Folgezeit haben die Länder personenbezogene Daten bei Universitäten, Einwohnermeldeämtern und dem Ausländerzentralregister erhoben und die Datenbestände anschließend anhand bestimmter, zuvor festgelegter Rasterkriterien gegeneinander „gerastert“. Der daraus resultierende Datenbestand wurde dem BKA übermittelt und von diesem in eine zuvor errichtete Verbunddatei eingestellt.“

Aufgabe des BKA war es damals, die von den Ländern eigenständig erhobenen und in eine Verbunddatei eingestellten Daten mit anderen Datenbeständen abzugleichen. Auf diese Weise sollte eine inhaltliche Informationsanreicherung bzw. -verdichtung der Länderdatensätze erfolgen.

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: „Wir haben nicht gerastert – wir haben die Anderen rastern lassen, wir haben die – von Anderen!!!!!! – gerasterten Daten nur genutzt“.

Ich kann den Freunden des tiefsinnigen, perfiden Humors nur anraten diese Pressemitteilung des BKA zu lesen, sie ist wunderschön.

Betet mir nach: Das BKA handelt rechtstaatlich – auch mit den Telekom-Daten

So langsam müsste der Verdacht auch im Hirn eines Innenministers Schäuble aufgehen, so langsam wie die Osterglocken auf der Wiese vorm Haus: Das BKA baut scheisse und es gehört sowohl deutlich besser kontrolliert und es verdient NICHT das Vertrauen der Bürger:

Die Deutsche Telekom habe dem Bundeskriminalamt (BKA) nach dem 11. September 2001 ohne ersichtliche Rechtsgrundlage Millionen von Kundendaten für groß angelegte Rasterfahndungen bereitgestellt, berichten gut informierte Konzernkreise der FR. Dabei sei es jedoch nicht um die Suche nach bestimmten Straftätern oder konkrete Gefahren gegangen, sondern um eine umfassende Durchrasterung von nahezu allen Kunden-Datenbeständen der Telekom, berichten Zeugen.

schreibt die Frankfurter Rundschau und dies ist leider kein Aprilscherz. Auf den wäre wohl auch keiner reingefallen, zu naheliegend ist der Wahrheitsgehalt. Kann man auch der Telekom einen Vorwurf machen? Generell ja, aber man sollte auch abwägen, wer hier Schaf und wer der Wolf ist:

Nicht selten würden der Telekom lediglich Formblatt-Anordnungen oder Richterbeschlüsse ohne individuelle Begründungen zugeschickt, um Überwachungsmaßnahmen und damit massive Grundrechtseingriffe zu veranlassen, kritisierten Fachanwälte wie Rolf Gössner schon vor Jahren. Weigere sich die Telekom, die Maßnahmen durchzuführen oder Daten herauszugeben, werde sie mit dem Vorwurf der Strafvereitelung unter Druck gesetzt.

Sicherlich, man kann als Telekom-Mitarbeiter einfach erklären: „Liebes BKA, schickt uns eine vernünftige, rechtlich abgesicherte Anfrage und ihr bekommt eure Daten“, aber wer weiss, wie der eigene Chef reagiert?

Via Süddeutsche

Otto Schily der komplette Wendehals

Wenn man bedenkt, dass Otto Schily als junger Rechtsanwalt erstmals dadurch bekannt wurde, dass er als Hauptmieter der Wielandkommune die Keimzelle für den „Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen“ gab, danach den RAF-Mitglieder Horst Mahler und Gudrun Ensslin als Strafverteidiger zur Seite stand, so hat er doch eine tolle Karriere hinter sich: 1980 war er Mitbegründer der „Grünen“, 1989 trat er in die SPD ein und ich bin wohl nicht der einzige, der darauf wartet, dass Schily sich offen zur CDU – besser CSU – bekennt.

Ein wenig Sorgen um die Leistungsfähigkeit Schily wird mir, wenn ich heute in der Welt seinem Kommentar zu Bahn-Chef Mehdorn entnehme:

Diejenigen aber, die den maschinellen Abgleich von Personaldaten als Rasterfahndung bezeichnen, wissen ganz offensichtlich nicht, wovon sie reden.

Denn wie sonst zeichnet sich eine Rasterfahndung aus? Wikipedia meint dazu:

Dabei werden bestimmte Personengruppen aus öffentlichen oder privaten Datenbanken herausgefiltert, indem man nach Merkmalen sucht, von denen man annimmt, dass sie auch auf die gesuchte Person zutreffen. Ziel ist es, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer konventionellen Fahndung keine bekannte Zielperson gibt.

Da frage ich mich doch glatt, was der Herr Ex-Bundesinnenminister am Verfahren der Rasterfahndung nicht verstanden hat? Oder interpretiert er diese Begrifflichkeit immer gerade so, wie sie ihm in den Kram passt? Herr Schily schreibt weiter:

Wirklich geprüft wurden nur die vergleichsweise wenigen Hundert Daten, bei denen es Auffälligkeiten gab.

Womit – nach der Wikipedia-Begriffsbestimmung – geklärt wäre, dass der Zweck der Rasterfahndung einwandfrei erfüllt wurde: Aus grossen Datenbeständen die real zu prüfenden Personen(gruppen) herauszufiltern.

Auf die „Informationsunterdrückungsaktion“ mit der Beurlaubung des Leiters der Revision geht Schily vorsichtshalber gar nicht ein, bei seiner Lobhodel-Rede auf Mehdorn.

Aber wer sich so gegen deutsche Gesetze stemmt wie Schily, der ja auch seine Zusatzeinkommen nicht offenlegen will, wie weit kann man so einem überhaupt noch trauen? Muss man da nicht jede Aussage generell dreimal umdrehen und mit einem generellen Misstrauensvorbehalt versehen?