Otto Schily der komplette Wendehals

Wenn man bedenkt, dass Otto Schily als junger Rechtsanwalt erstmals dadurch bekannt wurde, dass er als Hauptmieter der Wielandkommune die Keimzelle für den „Zentralrat der umherschweifenden Haschrebellen“ gab, danach den RAF-Mitglieder Horst Mahler und Gudrun Ensslin als Strafverteidiger zur Seite stand, so hat er doch eine tolle Karriere hinter sich: 1980 war er Mitbegründer der „Grünen“, 1989 trat er in die SPD ein und ich bin wohl nicht der einzige, der darauf wartet, dass Schily sich offen zur CDU – besser CSU – bekennt.

Ein wenig Sorgen um die Leistungsfähigkeit Schily wird mir, wenn ich heute in der Welt seinem Kommentar zu Bahn-Chef Mehdorn entnehme:

Diejenigen aber, die den maschinellen Abgleich von Personaldaten als Rasterfahndung bezeichnen, wissen ganz offensichtlich nicht, wovon sie reden.

Denn wie sonst zeichnet sich eine Rasterfahndung aus? Wikipedia meint dazu:

Dabei werden bestimmte Personengruppen aus öffentlichen oder privaten Datenbanken herausgefiltert, indem man nach Merkmalen sucht, von denen man annimmt, dass sie auch auf die gesuchte Person zutreffen. Ziel ist es, die Gruppe der zu überprüfenden Personen einzuschränken, da es im Gegensatz zu einer konventionellen Fahndung keine bekannte Zielperson gibt.

Da frage ich mich doch glatt, was der Herr Ex-Bundesinnenminister am Verfahren der Rasterfahndung nicht verstanden hat? Oder interpretiert er diese Begrifflichkeit immer gerade so, wie sie ihm in den Kram passt? Herr Schily schreibt weiter:

Wirklich geprüft wurden nur die vergleichsweise wenigen Hundert Daten, bei denen es Auffälligkeiten gab.

Womit – nach der Wikipedia-Begriffsbestimmung – geklärt wäre, dass der Zweck der Rasterfahndung einwandfrei erfüllt wurde: Aus grossen Datenbeständen die real zu prüfenden Personen(gruppen) herauszufiltern.

Auf die „Informationsunterdrückungsaktion“ mit der Beurlaubung des Leiters der Revision geht Schily vorsichtshalber gar nicht ein, bei seiner Lobhodel-Rede auf Mehdorn.

Aber wer sich so gegen deutsche Gesetze stemmt wie Schily, der ja auch seine Zusatzeinkommen nicht offenlegen will, wie weit kann man so einem überhaupt noch trauen? Muss man da nicht jede Aussage generell dreimal umdrehen und mit einem generellen Misstrauensvorbehalt versehen?

Springer-Verlag hilft Christian Klar bei Eingliederung

Oder auch nicht.

Völlig egal, für welche Straftat ein Mensch verurteilt wurde, nachdem das Strafmass erfüllt wurde, sollte er wieder eine Chance haben. Dieses gilt für Steuerhinterzieher, die wieder in Ihren Beruf wandern genauso wie Grafen, die nach der Flick-Affaire wieder ihre politischen Ämter einnehmen. Dieses Recht sollte auch einem Christian Klar zustehen. SOLLTE, denn die BZ (ein Organ des Springer Verlages) sorgt dafür, dass die Wiedereingliederung deutlich erschwert wird.

Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar tritt sein geplantes Praktikum am Berliner Ensemble nicht an. Das teilte das Theater am Freitag mit. Klar befürchte, dass durch die „sensationslüsterne Berichterstattung“ in einem Teil der Medien und „die anhaltende Belagerung“ des Ensembles durch Paparazzi das Theater, dessen Direktor Claus Peymann und er selbst Schaden nehmen könnten. „Das angestrebte Leben in Normalität nach 26-jähriger Haft scheint unter diesen Umständen nicht möglich“, heißt es in der Mitteilung.

schreibt die TAZ. Wer dabei an „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ denken muss, liegt bestimmt nicht so weit von der Realität weg.. Die Macht der Medien erzeugt auch Ohnmacht auf Seiten der Bevölkerung.

Nachtrag: Auch Bildblog, Lawblog und Zitty haben sich des Themas angenommen