So ungefähr muss man sich der Rechtsverständnis der Verleger vorstellen. Ein besonders perfides Beispiel gibt der Nordkurier ab, der von den ihn mit Informationen beliefernden Journalisten folgenden Passus unterschreiben lassen wollte:
„Der freie Mitarbeiter wird seine Urheberpersönlichkeitsrechte nicht in einer Weise geltend machen, die einen Konflikt mit den der Gesellschaft überlassenen Befugnissen und den wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft herbeiführen kann.”
Mit dieser Formel hätte der Journalist zwar nicht das Urheberpersönlichkeitsrecht verloren (was unveräusserbar bei ihm liegt), aber er hätte keinerlei Nutzen daraus ziehen können. Über diese Perversität derjenigen, die immer jammern dass ihm Internet Ihre Rechte zu kurz kommen schreibt Niggemeier in seinem Blog. Raffgieriges Pack, verdammtes.
Wieder der Beweis, das Kant längst in Vergessehnheit geraten ist: Was Du nicht willst was man dir tu, das füg auch keinem Andren zu (frei nach dem kathegorischen Imperativ.