Unehrlichkeit war bislang etwas, dass man zumeist den Verkäufern von Fortbewegungsmitteln unterstellte. Dies fing an mit den Pferdehändlern (Roßtäuscher) und setzte sich fort zu den Gerbrauchtwagenhändlern (Remember Jack Tramiel – der Atari-Chef, den man als „polnischen Gebrauchtwagenverkäufer“ verunglimpfte).
Nun gibt es einen neuen Berufsstand, der – nach einem Gerichtsurteil – nicht die Wahrheit sagen muss, vulgo lügen darf: Die Bankberater! Die FAZ schreibt:
Nach Ansicht der Richter reicht es aus, wenn Bankberater die Berichterstattung in den „anerkannten“ überregionalen Wirtschaftsmedien wie der „Financial Times Deutschland“ oder der „FAZ“ verfolgen. Tauchen dort zeitnah und gehäuft negative Berichte auf, muss der Kunde davon unterrichtet werden.
Na, ist das nicht prima, denn lt. Gerichtsurteil:
Vor allem die Informationen in speziellen Brancheninformationsdiensten müssten die Banken nicht verfolgen. Laut BGH würde dies zu einer „uferlosen, kaum erfüllbaren Ausweitung der Pflichten von Anlageberatern“ führen (Az: XI ZR 89/07).
Das ist doch klasse. „Spezielle Brancheninformationsdienste“ – darunter verstehe ich diejenigen Dienste, die mich mit Insiderwissen füttern. Denen man Branchenwissen entnehmen kann, dass tiefer geht und fundierter ist, als es der allgemeinen Presse zu entnehmen ist.
Wenn sich dieses Urteil rumspricht, dürfte man seinen Investmentberater (den schlauen Kundendienstler der Beraterbank u.A.) künftig höchstens nach der Uhrzeit fragen. Anlagetipps nehme ich von dem nicht mehr an.