Das Lawblog zeigt auf, wie widerwärtig Landeskriminalämter schon heutzutage arbeiten – dann noch das BKA-Gesetz und und wir sind echt am Ende:
Ein Klick auf einen Link kann zur Hausdurchsuchung führen? Wer es nicht glaubt, wird durch diesen Satz aus einer Ermittlungsakte belehrt:
Herr S. steht im dringenden Tatverdacht, am 18.01.2006 auf die Datei 1116916/PTN.rar.html auf der Seite rapidshare.de zum Zwecke des Herunterladens zugegriffen zu haben. Im Original handelt es sich dabei um einen Film mit kinderpornografischem Inhalt, der jedoch zuvor vom LKA BW gegen Daten ohne Kinderpornografie ausgetauscht wurde.
Mit dem Satz:
Die oben beschriebene Konstellation macht überdies deutlich, wie gering die Anforderungen an einen Tatverdacht mittlerweile sind. Übrigens ist es auf dieser Grundlage ein Kinderspiel, sich seine Beschuldigten beliebig selbst zu basteln.
laufe ich VOLL konform.Wie häufig klickt man aus „Neugierde“ auf einen Link. Und schwuppdibupp hat man ein Verfahren wegen Besitz von Kinderpronografie am Arsch.
Demnächst wird vom BKA gespamt, und anschliessend wird erklärt:“ Ja, da hätten ja auch Kinderporno liegen können. Widerlich, diese Vorgehensweise. Das ist die gleiche Qualität, als wenn verdeckte Ermittler Drogen verkaufen um dann die Käufer festzunehmen.