Schon ulkig, wenn alle die CDU und vor allem den (immer noch) amtierenden Finanzminister in Sachen Kernbrennstoffsteuer angehen.
OK, der Finanzminister ist der oberste Hüter der (deutschen Bundes)Finanzen. Aber wollen wir mal ein wenig recherchieren und mal schauen aus welcher Ecke diese Steuer ursächlich initiiert wurde? Ich habe da die Drucksache 17/2410 des Deutschen Bundestages der 17.ten Wahlperiode vom 06.07.2010 gefunden. Sie enthält einen Antrag:
Brennelementesteuer – Windfall Profits der Atomwirtschaft abschöpfen
Und was glaubt ihr denn, wer diesen Antrag „Der Bundestag wolle beschließen:“ verfasst hat? Na…… Trommelwirbel…..:
Antrag der Abgeordneten Ulrich Kelber, Ingrid Arndt-Brauer, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Dirk Becker, Lothar Binding (Heidelberg), Gerd Bollmann, Marco Bülow, Petra Ernstberger, Martin Gerster, Iris Gleicke, Petra Hinz (Essen), Oliver Kaczmarek, Dr. Bärbel Kofler, Nicolette Kressl, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Dr. Matthias Miersch, Thomas Oppermann, Joachim Poß, Bernd Scheelen, Frank Schwabe, Dr. Carsten Sieling, Ute Vogt, Manfred Zöllmer, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Nun wird der eine oder andere aber sagen „Hey, die Kernbrennstoffsteuer an sich ist ja nicht soo schlimm, wir kritisieren nur, dass diese fälschlich – und somit angreifbar – als Verbrauchssteuer deklariert wurde“. Aber ihr müsst jetzt ganz stark sein. Denn der Finanzminister hat nur das getan, was die Sozen wollten. Unter II.2 findet man folgendes:
einen Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Verbrauchsteuer auf die Spaltung von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität (Brennelementesteuer) vorzulegen (Hervorhebung von mir)
Fairerweise muss ich aber auch anmerken, dass die SPD die Berechnung NICHT auf das eingesetzte Material sondern eher auf die erzeugte Energie anwenden wollten
den Tarif der Brennelementesteuer so zu bemessen, dass der Bund ein Steueraufkommen von – umgerechnet auf die erzeugte Elektrizitätsmenge – anfänglich 3,1 Cent je Kilowattstunde erzielt. I
Wobei die Begrifflichkeit „so zu bemessen“ Spielraum lässt für Interpretationen in Sachen Umsetzung.
Wobei die Frage immer noch offen ist, wohin die Rückzahlung der Kernbrennstoffsteuer wirklich fließt.