Die Iranerin Ameneh Bahrami hat erkämpft, dass Sie den Mann der ihr das Augenlicht nahm, mit gleicher Münze strafen darf. Aber Sie tut es nicht.
Vor 7 Jahren wurde der Iranerin Ameneh Bahrami von einem enttäuschten Verehrer Schwefelsäure ins Gesicht geschüttet, weil sie seine Heiratsanträge abgelehnt hatte. Das Opfer – Ameneh Bahrami erkämpfte – über Jahre – das Recht, ihrem Täter seine Tat (im wahrsten Sinne des Wortes) „Auge um Auge zurück zu zahlen.
Ich verfolge diese Geschichte schon seit einigen Jahren eher oberflächlich – so „mit einem Ohr“. Ameneh Bahrami wurde in erster Instanz das Recht zugesprochen dem Täter ein einzelnes Auge zu blenden, worauf Sie in Berufung ging: Sie wollte den Täter voll erblindet wissen – sie wollte die vollumfangliche Rache, welche dann ihr dann 2009 zugesprochen wurde.
Ich muss sagen, ich finde das, was Ameneh Bahrami erreicht hat und vor allem wie sie es erreicht hat sehr wertvoll. Sie hat für das Recht auf „Rache“ gekämpft, eine Rache wie sie in dem Gesellschaftssystem in dem Sie groß wurde, selbstverständlich ist. Für mich als Mann ist diese Art von Genugtuung zwar schwerlich nachvollziehbar. Für Ameneh Bahrami war es ein erstrebenswertes Ziel – inbesondere als Frau – das Recht zu bekommen, dass wohl auch den Männern stets zugesprochen wird. Nun, nachdem sie die Genugtuung der Gleichberechtigung erkämpfte – und der Täter auch Zeit genug hatte zu büßen, zu bedauern und die Folgen (die er selbst hätte erleiden müssen) seiner Tat zu überdenken, wendet Ameneh Bahrami Gnade an: Sie blendet den Tätet nicht.
Der Spiegel schreibt etwas „hin und her“ über die letzte Entwicklung, stellt die Motive der Frau in Frage, inbesondere weil diese Wendung überraschend ist. Allerdings darf man nicht vergessen, dass Frau Bahrami wahrscheinlich diese Art von Recht nicht erhalten hätte, wenn sie bereits vorab erklärt hätte, ihre Recht nicht umsetzen zu wollen.
Ich beglückwünsche Frau Bahrami dazu, exakt so agiert zu haben, wie sie es tat. Sie kämpfte für ihr Recht auf Rache – erlangte die Genugtuung diese umsetzen zu können und besitzt die Größe von ihrem Recht nicht Gebrauch zu machen.