Auch wenn Althaus nach österreichischem Recht – trotz der Verurteilung als Schuldiger einer fahrlässigen Tötung – nicht als vorbestraft gilt, ist es entweder höhnisch oder einfach nur konsequent von der Thüringischen CDU diesen Dieter Althaus weiterhin als Spitzenkandidat für die anstehende Wahl rennen zu lassen. Der MDR schreibt dazu:
Rein rechtlich kann Althaus auch nach dem Urteil für das Amt des Ministerpräsidenten kandidieren. Das sogenannte passive Wahlrecht verliert in Deutschland nur, wer von einem deutschen Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist.
Der Spiegel schreibt dazu:
Der Verteidiger des CDU-Politikers, Walter Kreissl, hatte einen Antrag gestellt, „wonach sich der Angeklagte im Sinne der im Ermittlungsverfahren ausreichend geklärten Umstände im Zusammenhang mit dem Skiunfall vom 01.01.2009, bei welchem Frau Beata C. tödlich verletzt wurde, geständig verantworten werde sowie der Verlesung sämtlicher Ermittlungsergebnisse zustimme“. Im Klartext: Althaus ließ sich im Kern auf die Schilderung des Skiunglücks vom Neujahrstag ein, wie der Gutachter sie verfasst hatte. In dessen Bericht wird Althaus eine wesentliche Schuld an dem tödlichen Unfall gegeben. (Hervorhebung von mir)
Ich möchte hier nochmals in aller Deutlichkeit festhalten: In Thüringen stellt die CDU einen Kandidaten zur Wahl des Ministerpräsidenten auf, der fahrlässig einen Menschen getötet hat. Er hat nicht Steuergelder verplembert oder sich an Lobbyistengelder redlich getan, er hat das getan, was in unserer Volksgemeinschaft die mit folgenschwerste Tat ist, die man begehen kann. Er hat durch fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verschuldet.
Wie weit muss es mit diesem Land schon bergab gegangen sein, wenn wir uns von solchen Menschen regieren lassen? Sowas kennt man sonst nur aus Südamerika oder afrikanischen Kleinststaaten.