Der Bundestag unterhält (und finanziert diesen von Steuergeldern) einen wissenschaftlichen Dienst. Das Besondere an diesem wissenschaftlichem Dienst scheint zu sein, dass seine Ergebnisse geflissentlich ignoriert werden, wenn diese den politischen Zielen der Parteien nicht ins Bild passen.
So berichtet Heise gerade, dass:
Laut einem heise online vorliegenden Kurzgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das Wiesbadener Polizeiamt in seiner Funktion als „Zentralstelle Kinderpornographie“ Provider im außereuropäischen Ausland direkt über solche Angebote auf ihren Servern informieren und sich so Umwege über nationale Behörden ersparen.
Was für verheernede Folgen dies hätte, kann man in o.a. Artikel ebenfalls lesen:
Ein Gegenbeispiel für die Praxis des BKA liefert die von den Bundesländern getragene Initiative Jugendschutz.net. Sie geht auf dem „kleinen Dienstweg“ mit direkter Benachrichtigung von Host-Providern erfolgreich vor allem gegen rechtsextreme oder andere jugendgefährdende Inhalte im Netz vor. Laut ihrem Jahresbericht 2007 konnte die Einrichtung in 80 Prozent solcher Fälle erreichen, dass selbst solche Angebote gelöscht wurden, die international nicht derart wie Kinderpornographie geächtet werden.
Aber wenn man denn die Angebote gar nicht von der Server haben möchte, dann muss natürlich ein Ermächtigungsgesetz her.
Dies ist nicht das erste Mal, dass der (wohl eher nicht von den Internetfreaks manipulierbare….) wissenschaftliche Dienst seine Arbeit vergebens macht. Zum Thema Netzzensur wurden dessen Ergebnisse schon einmal einfach ausgeblendet.