Entzug des Sorgerechts: Armutsbeweis der Gesellschaft

Per Spiegel-Online stolpere ich gerade über folgende Sätze:

2007 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 28.200 Kinder und Jugendliche von Jugendämtern in Obhut genommen, 8,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Der häufigste Anlass war in fast der Hälfte der Fälle die Überforderung der Eltern. Die Gerichte ordneten in rund 10.800 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an – das war ein Anstieg von 12,5 Prozent im Vergleich zu 2006.

Auch Frau von der Leyen will ja mehr Einfluss für die Jugendämter um etwaigen überforderten Eltern die Kindesaufsicht zu entziehen. Aber ist dies der richtige weg? Ist es nicht vielmehr ein Armutszeugnis für uns alle, wenn einzelne nicht in der Lage sind sich um ihre Kinder zu kümmern?

Woran liegt es, dass Eltern nicht imstande sind sich um ihre Kinder in der Art zu kümmern, wie es allen Kindern zustehen sollte?

Ein paar Ansätze hätte ich:

  • Selbstbewusste Eltern, die aufgrund von Schulbildung und Arbeitsplatzsituation gelernt haben für sich selbst zu sorgen. DANN können diese auch für Andere die Verantwortung übernehmen
  • Eine Perspektive! Nur wer selbst Perspektiven hat, kann diese vermitteln.

Solange diese, unsere Gesellschaft aber Arbeitslosigkeit und damit verbundene Perspektivlosigkeit für unsere Jugend als unveränderbar hinnimmt, wird sich diesbezüglich nichts ändern. Solange werden weiterhin junge Menschen zu Eltern werden und leider mit der Fürsorge für ihre Kinder überfordert sein.

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen will den Jugendschutz verbessern und Jugendämter zu Hausbesuchen beim Verdacht von Kindesmisshandlungen verpflichten

Frau von der Leyen bekämpft die Wirkung, aber nicht die Ursache! Diese Frau ist – in meinen Augen – so blind und unfähig, dass es eine Schande für ihr Amt ist. Sie sollte die schulische Situation verbessern und mit ihren Ministerkollegen dafür Sorge tragen, dass alle Jugendlichen einen Beruf ausüben können, von dem sie ihren Lebenunterhalt bestreiten können.