DSGVO – was ist neu? Warum die Panik?

Vorwort

Wer die letzten Wochen Medien irgendwelcher Art konsumierte, kommt an einer Frage nicht vorbei: DSGVO – was ist neu? Warum die Panik? Ist es tatsächlich so, dass nahezu alle privaten Blogs jetzt schließen müssen? Sind kleinere Unternehmen gezwungen von einem Tag auf den anderen immense Anstrengungen zu unternehmen oder den Betrieb aufzugeben? Wieso wird um die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) dermaßen viel Aufhebens gemacht, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt es seit fast 30 Jahren – ist die DSGVO so viel restriktiver?

Vor ein paar Tagen postete ich:

Wenn ich jetzt diese „Wir können wegen der DSGVO nicht mehr bloggen“ Nachrichten lese, komme ich zu dem Schluss dass da auch ein Segen drauf liegt. Die DSGVO ist ein Internet-Führerschein für Publisher. Sowas fordern wir doch seit den AOL-CDs für das gesamte Internet.

und ich will hier erklären, wieso ich zu dieser (zugegeben arroganten) Einschätzung komme. Diese Einschätzung ist NICHT vollständig und außerdem natürlich subjektiv. Würde ich eine komplette Analyse veröffentlichen, wäre dies ein dickes Buch und kein Blogartikel.

Was unterscheidet die DSGVO von dem BDSG?

Die Unterschiede/Neuerungen liegen weitgehend in den Details. Zumindest, wenn man sich bislang bereits mit dem seit 1990 bestehenden BDSG auseinandergesetzt hat und die in dort definierten Anforderungen für die Datenverarbeitung bereits umgesetzt hat. Die DSGVO, welche am 25.05.2018 in Kraft tritt, löst das alte BDSG ab und ist in der ganzen EU gültig und anzuwenden. Eine kleine Falle in der DSGVO lauert in den sogenannten Öffnungsklauseln. Diese ermöglichen (verlangen) es, den Regierungen der Mitgliedsstaaten gewisse Teile der Verordnung zu konkretisieren. Dieses geschieht in Deutschland durch das NEUE Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-Neu). Wer sich also über die Rechtslage informieren will, muss sich durch zwei Paragraphen“dschungel“ lesen.

Der größte Unterschied und wohl auch die Ursache für den Sturm im Blätterwald (von Geraschel kann wahrlich nicht mehr die Rede sein) dürfte das Strafmaß bei Verfehlungen sein. Betrug die im BDSG vorgesehene Höchststrafe noch 30.000€, so sieht die DSGVO eine Höchststrafe von 20 Millionen Euro oder 4% des weltweiten Konzernumsatzes vor. Es gilt der jeweils höhere Wert. Ja, das ist eine Hausnummer. Und es ist – in meinen Augen – richtig so. Denn bislang wurde das BDSG massiv ignoriert. Gerade größere Firmen nahmen es mit dem Datenschutz eher gar nicht so genau. Warum auch? Kostet ja nichts.

Was bedeutet die DSGVO für private Blog?

Blogger sind wohl die Personengruppe, die sich als erstes als Opfer fühlen dürfte. Kaum ein (vor allem privat agierender) Blogger machte sich bislang Gedanken über das Speichern von personenbezogenen Daten. Dabei ist die Umsetzung für Blogger relativ banal:

  • Logfiles anonymisieren.
  • Kommentatoren Info geben, dass Mail-/Webadresse gespeichert wird.
  • Keine Cookies
  • Kein Tracking – auch keine externes!

Für jemanden der sein Blog auf einem eigenen Server betreibt, sollte obiges ein Kinderspiel sein. Wer seine Daten bei einem Hoster verarbeitet, sollte sich vertrauensvoll an diesen wenden um dort Hilfe bei der Umsetzung zu bekommen. WordPress.com ist derzeit dabei die Anforderungen umzusetzen, siehe deren Beitrag im Support-Forum. Die größte Herausforderung dürfte das Abstellen von externem Tracking sein. Denn jeder Aufruf von eingebundenen externen Inhalten ermöglicht Tracking. Ob eine Webseite auf externe Daten zugreift kann man z.B. mit dem „Tool Pingdom Website Speed Test“ herausfinden. Hier werden alle Aufrufe der Seite einzeln dargestellt. Dieses Tool ist nebenbei auch praktisch was das Optimieren der Zugriffe auf Blogs angeht.

Was ändert sich für kleine Firmen?

Ein schönes Beispiel für die Panikmache durch Unwissenheit las ich gerade heute Zeit:

Laut der Verordnung muss Dotzauer jetzt einen Datenschutzbeauftragten für seine Sieben-Mann-Firma digiposter benennen.

Ich würde gern wissen, an welcher Stelle genau ein Datenschutzbeauftragter für Unternehmen gefordert wird, bei denen weniger als 10 Mitarbeiter dauerhaft Zugriff auf personenbezogene Daten haben (siehe §38 BDSG-Neu):

benennen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Allerdings gibt es hier Ausnahme in besonderen Fällen der Datenverarbeitung:

Nehmen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter Verarbeitungen vor, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegen, oder verarbeiten sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der Verarbeitung beschäftigten Personen eine Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Dieser Passus dürfte aber bei den wenigsten Unternehmen greifen. Und diese müssen auch bisher bereits einen Datenschutzbeauftragten haben. An dieser Stelle also: Viel Rauch um nichts.

Andere Themen – die stets im Rahmen der Panikmache genannt werden – sind Löschfristen, Nachweise, warum Daten gespeichert werden und anderes. Nicht gesagt wird von den Hysterie-Päpsten, dass auch das BDSG Löschfristen und Sperrungen kannte und der Nachweis über die Gründe von Datenspeicherungen bislang im Verfahrensverzeichnis festgehalten werden mussten. Ja, es sind ein paar (meist kleinere) Änderungen umzusetzen – aber viel hat sich nicht wirklich geändert.

Profiteure: Unternehmensgruppen

Neben den Privatpersonen, deren Daten ja geschützt werden, profitieren auch Konzerne von der DSGVO. Denn gab es im BDSG kein Konzernprivileg (jede Firma brauchte einen Datenschutzbeauftragten), so kann ein Datenschutzbeauftragter nun für eine ganze Unternehmensgruppe ernannt werden.

Verlierer(?): Fotografen

Professionelle(!) Fotografen sind derzeit (noch) die Verlierer der neuen Gesetzeslage. Das Problem ist, dass die DSGVO eine Öffnungsklausel enthält, mit der die EU-Mitgliedsstaaten hier eine nationale Richtlinie einsetzen können/sollen. Diese letztendliche Klärung und Einbettung dieses Problemkreises wurde in Deutschland bislang vernachlässigt. Florian Wagenknecht hat diesen Aspekt in einem längeren Artikel hinreichend beleuchtet, so dass ich hier auf sein Blog verweisen möchte.

Schlusswort

Unternehmen, die bislang BDSG-konform agierten, hatten mit der Umsetzung des BDSG deutlich mehr Aufwand, als sie jetzt mit den Änderungen durch die DSGVO haben. Ausnahme ist hier der Bereich Werbung/Marketing. Diesen Unternehmen werden tatsächlich größere Hürden in den Weg gelegt. Was in meinen Augen allerdings auch sehr gut ist, da in dem Bereich bislang deutlich zu große Lücken in Sachen Betroffenenrechte existierten.

Für Fragen steht der Kommentarbereich zur Verfügung. Merke: Auch ich bin nicht unfehlbar :-). Und ja, auch in meinem Blog muss ich bis zum 25.05.2018 noch ein paar kleinere Anpassungen machen. Aber NOCH ist ja ein bisschen Zeit. UND: Normalerweise wird der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte BEVOR er Restriktionen verhängt erst einmal den Kontakt mit dem Unternehmen/Zuständigen suchen. Also bitte alle einen Gang runterschalten, denn in der Ruhe liegt die Kraft und genug Zeit – wie oben dargelegt – hatten wir ja alle.

Giftgas in Syrien? Meine Gedanken

Gab es einen aktuellen Einsatz von Giftgas in Syrien? Ist der Angriff von USA, Frankreich und England auf das syrische Staatsgebiet legitim? Was ist los in unserer Welt? Einfach nur mal meine Gedanken zu dem komplexen Thema.

Die OPCW (Organisation für das Verbot chemischer Waffen) bringt heute, am 14.04.2018, Mitarbeiter nach Syrien um herauszufinden ob es einen Giftgaseinsatz in Syrien gab. Stunden, nachdem eine „Koalition“ zwischen USA, England und Frankreich einen – völkerrechtswidrigen (dazu unten mehr) – Angriff auf Syrien starteten.
 
Es mag sein dass es geheimdienstliche Erkenntnisse geben, die man nicht öffentlich machen kann, um seine Quellen zu schützen. Leider unterliegt dieses „Argument“ dem Verdacht „Ist halt so, vertraue uns“, welches man bereits aus dem Irak-Konflikt kennt. Erinnert ihr euch an den 5. Februar 2003? Das war der Tag an dem Collin Powell dem Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen den „Beweis“ für Massenvernichtungswaffen im Besitz von Saddam Hussein vorlegte. Später erklärte er:
Dies sei ein „Schandfleck“ in seiner Karriere, sagte Powell. Schließlich sei er es gewesen, der für die Vereinigten Staaten der Welt diese Argumentation präsentiert habe. Das werde immer Teil seines Lebenslaufes sein. „Es war schmerzlich. Es ist jetzt schmerzlich“, sagte Powell in dem Interview, das am Freitag abend ausgestrahlt werden soll.
Zurück also zur OPCW: Wieso muss die OPCW noch nach Syrien? Anscheinend ist es völlig egal, ob und wer etwas tut. Solange es nur Indizien/Aussagen gibt, die etwas behaupten, reicht es um ein autonomes Land anzugreifen, Infrastruktur zu zerstören und Menschen zu töten. Warum gibt man Geld aus und bindet Ressourcen wenn es denjenigen, die mit den Informationen arbeiten sollten, eigentlich egal ist.
Apropos völkerrechtswidrig: Quelle: Charta der Vereinten Nationen, Kapital 1, Artikel 2, Absatz 4:
Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen
unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.
OK, eine Ausnahmeregel gibt es: Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen kann Resolutionen erlassen, um dann – eben von der Völkergemeinschaft autorisiert – Schritte zu definieren. Das Problem hierbei ist das Veto-Recht der fünf ständigen Mitglieder (USA, China, Russland, Frankreich und UK). Denn wenn nur eines der Länder gegen eine Resolution stimmt, ist diese vom Tisch. Aktuell hat Russland von seinem Veto-Recht Gebrauch gemacht, aber in der Vergangenheit ging es mit dem Veto immer schon reihum. Bei dem Status Quo muss man leider feststellen, dass eines der wichtigsten Instrumente der UN schlicht wirkungslos ist.
Warum eigentlich setzt sich Russland derart für den syrischen Machthaber Assad ein? Die Antwort ist relativ einfach: Die Marinebasis Tartus. Tartus ist für die russische Marine absolut wichtig, denn sie stellt die einzige „vorgeschobene“ Basis im Mittelmeer dar. Im Rahmen der „internationalen Gleichberechtigung“ habe ich Verständnis für die diesbezüglichen russischen Interessen. Warum also kann man im Sicherheitsrat Russland keine „Garantie“ für den Erhalt der Basis geben?
Quo vadis Homo Sapiens? Ich war eigentlich froh, dass meine Kinder (Erstgeborene 1989) den „kalten Krieg“ nicht mehr miterleben mussten. Es scheint, als wenn wir wieder in einen ähnlichen Bereich hinein steuern. Ich will das nicht!

Moral der Politiker

Moral ist etwas sehr individuelles. Jeder Mensch hat seine eigenen Ansichten und bewertet unterschiedlich, dies ist gut und zeichnet eine freie Gesellschaft aus. Allerdings habe ich ein Problem mit der Moral der Politiker.

Schon die Hamburger Grünen haben mir sehr deutlich aufgezeigt, dass Politiker für die Machtoption jedwede Moralvorstellungen sausen lassen (Mit uns wird es Moorburg nicht geben). Gestern nun hatte ich einen kleinen Wortwechsel mit Philipp Tacer (Stadtrat Düsseldorf), welcher darauf hinauslief dass Herr Tacer folgende Aussage formulierte:

SPD-Umweltministerin Hendricks und SPD-Bundestagsfraktion haben sich klar geäußert und fordern Autoindustrie zur Hardware-Nachrüstung auf deren Kosten auf. Union und Merkel blockieren. Ich empfehle daher, in deren Richtung zu kritisieren!

Stets kann man ja nichts an den politischen Fehlentscheidungen tun, weil man ja keine Mehrheit hat und immer ist es „der Andere“. Vielleicht sollten wir einfach alle man diesen imaginären Anderen wählen. Oder an die Wand stellen. Es ist erbärmlich, wie sich erwachsene Menschen aus der Verantwortung für ihr Handeln herauswinden.
Mal GANZ ehrlich: Wenn mir etwas so richtig gegen den Strich geht, stehe ich auf und erkläre „Dann mach doch deinen Scheiß allein“. Aber ich bin ja auch kein Politiker.

Ich bin kein Guru, kein Übermensch oder großes Vorbild. Kann ich nicht sein, dafür habe auch ich zu viele Fehler (fragt mal meine Töchter…). Aber ich habe Prinzipien, welchen ich versuche treu zu sein. Ich sollte (das muss 1987 gewesen sein, ich war als Controller für eine Videothekenkette tätig) einmal einem jungen Mädchen Abends um 23:00 die fristlose Kündigung aussprechen, für einen Fehler den der Vorgänger der jungen Frau zu verantworten hatte. Mir wurde der Auftrag zum Aussprechen der Kündigung um eben 23:00 telefonisch vom Inhaber übermittelt. Ich sprach die Kündigung NICHT aus, sondern kündigte selbst meine (gut bezahlte) Anstellung (als Scheinselbstständiger…). Ich stand von einem auf den anderen Tag ohne Einkommen „auf der Strasse“, hatte aber ein gutes Gewissen.

Warum ich dies erzähle? Ganz einfach: Weil es das Bedürfnis meinen Prinzipien treu zu sein ist, die mich in diesem Moment handeln ließ. Ob ich heute (in einem quasi unvermittelbaren Alter) noch so agieren würde? Ich weiß es nicht – und meine Frau hofft wahrscheinlich dass ich dies nicht tue.. :). Aber es geht. Mann kann sich gegen Dinge stemmen, die sich mit dem eigenen Gewissen nicht vereinbaren lassen.

Politiker könnte mal wieder nach ihrem Gewissen – und nicht dem Fraktionszwang unterliegend – abstimmen. Fraktionen könnten aufgelöst, Koalitionen gar nicht erst eingegangen werden. Wir erleben derzeit, dass in der politischen Landschaft die Selbstlüge (dann können wir wenigstens mitreden) die Moral der Politiker auffrisst.

Herr Tacer schreibt in einem anderen Tweet:

Schlicht falsch. Wenn zu wenig Bürger SPD wählen (was ja seine Gründe haben wird), kann man die SPD hinterher aber nicht dafür kritisieren, dass sie ihr Programm nicht zu 100% umsetzen kann.

Tja, was war denn nun zuerst? Die Aufgabe der Werte der Partei (von dem Programm will ich gar nicht reden) oder das Abwenden der Wähler? Ich muss mal eben kurz den guten. alten Willy Brandt zitieren:

Es hat keinen Sinn, eine Mehrheit für die Sozialdemokraten zu erringen, wenn der Preis dafür ist, kein Sozialdemokrat mehr zu sein.

Aber was ist von Willy Brandt in der SPD schon über geblieben? Außer einer sprachlosen Figur im Eingangsbereich. Vielleicht sollten Politiker wieder eigene Werte leben und vermitteln. Den Bürgern ein Vorbild sein – auch wenn es mal Schmerzen bereiten oder persönliche Einkommensbußen bedeutet.