#Ruhrbarone vs. #Tauss. Streisand- oder Köhler-Effekt?

Das ehemalige SPD- und Piratenpartei-Mitglied Jörg Tauss hat heute die Blogger der Ruhrbarone abgemahnt. Da ich den Text der Abmahnung nicht kenne, kann ich natürlich nur spekulieren. Aber es wird wahrscheinlich um Textstellen wie:

Der sich an Kinderschändungen ergötzende Piratenpolitiker Jörg Tauss

und

Es ist nun gerichtsfest nachgewiesen, dass sich Tauss Bilder von Kindervergewaltigungen besorgt hat, um sich daran aufzugeilen.

gehen, die Stefan Schroeder in einem Blogeintrag der Ruhrbarone so veröffentlicht hat. Auch wenn Schroeder den Blogeintrag nachträglich geändert hat, sind seine Aussagen getan und sind – wohl nicht nur in meinen Augen – ein gerichtsverwertbarer Tatbestand. Dass Jörg Tauss nur abmahnt und keine Klage wegen übler Nachrede etc. pp. initiiert rechne ich Tauss als deeskalierend an. Die Ruhrbarone entwickeln sich in den letzten Tage immer mehr zu einer MeinungsBILDungsmaschine, denn zu einem Weblog das dem selbst gemachten Anspruch gerecht wird: „Journalisten bloggen das Revier“.

Interessant, wie die Ruhrbarone – was sie in dieser Sache schon seit ein paar Tagen tun – anstelle einer „Sorry, wir haben Mist gebaut“-Meldung sich selbst immer tiefer in die Gosse schaufeln. In dem heutigen Artikel z.B. schreiben Sie:

Das mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob derDas mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob derEx-SPD-Ex-Pirat Tauss sagt, er habe Kinderpornographie  besessen, oder ob ein Gerichtzweifelsfrei feststellt, Tauss verfügte, so die taz,  über Bilder auf denen Analverkehr von Erwachsenen mit sechs bis achtjährigen Jungen zu sehen ist.

Das „TAZ-Zitat“ taucht heute das erste Mal bei den Ruhrbaronen auf. Es geht rein sachlich nur um den Unterschied „Gerichtsfest bewiesen“ – was ein Unterschied machen würde, wenn Tauss geleugnet hätte – oder geständiger Täter. Wer allerdings nicht Journalistisch arbeitet, sondern sein gegenüber beschmutzen will, der eskaliert indem er weiterhin versucht sein gegenüber zu diskreditieren. Der Tatbestand der Beleidigung grenzt sich von der freien Meinungsäuserung dadurch ab, dass die Beleidigung das Ziel hat sein Gegenüber zu verunglimpfen, zu verletzen. Inofern werte ich den obigen Absatz als Versuch der Verunglimpfung, aka Beleidigung. Durchsichtig, widerlich.

Wenn man argumentativ in der Ecke steht und die Argumente des Gegners zerpflücken „muss“ dann kommen auch solche Stilblüten dabei raus:

Weiter störte sich der Rechtsanwalt daran, dass Stefan Schröder geschrieben habe, Tauss habe die Freiheit des Netzes missbraucht, um sich seine Vergewaltigungsbilder zu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen benutzt. Wir sollten also nichtden Eindruck erwecken, Tauss habe das Internet benutzt.Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen.  „Netz“ schließt hier in dieser Bedeutung die moderne Kommunikation ein. Von Usenet bis zum Mobilfunknetz.

Schade, dass „das Netz“ von den Ruhrbaronen hier auf Kommunikationsnetze einschränkt. Binnenschiffer denken bei „Netz“ vielleicht auch an das Netz der Wasserstrassen, Fernfahrer an das Autobahnnetz und den Gag mit den Fischern erspare ich uns allen. „Das Netz“ ist für jeden Blogger zuerst das IP-basierende Netzwerk. Und auch die Ruhrbarone sollten das wissen. Naja, im Landgericht Hamburg kommt man mit dieser Argumentation vielleicht durch …

Und nun komme ich zum eigentlichen Punkt: Solche Aktionen „sich gegen im Netz veröffentlichte Themen“ enden meistens im Streisand-Effekt, dass heisst das sich der gewünschte Effekt ins Gegenteil da man etwas, dass man nicht im netz sehen möchte sich auf einmal ins Gegenteil kehrt: Das ganze Netz wird informiert.

Seit gestern kann sich eine neue Begrifflichkeit etablieren: Der Köhler-Effekt. Der Netz greift ein Thema auf und gibt dem Thema ein breites Medium, dass der sich Wehrende von der Kraft des Netzes profitiert und der Angegriffene – wie z.B. der Bundespräsident Köhler – stumpf dem Untergang geweiht ist.

Was in diesem Falle passieren wird? Die Zukunft wird es zeigen. Ich denke die Chancen für Tauss stehen gut. Das Internet darf kein rechtfreier Raum werden!

16 Gedanken zu „#Ruhrbarone vs. #Tauss. Streisand- oder Köhler-Effekt?

  1. Ich finde die von Dir auch zitierte, folgende Passage extrem problematisch: »Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen benutzt.«
    Hier wird in der indirekten Rede der Eindruck erweckt, der Rechstanwalt hätte das Wort »Befriedigungsvorlagen« verwendet; dieses Wort unterstellt zudem Tauss ein sexuelles Interesse, welches so explizit nicht erwiesen wurde.

    Ich lese die Ruhrbarone normalerweise nicht, von daher weiß ich nicht, ob derlei tendentiöse Schreibe dort Usus ist. Objektiv liest sich jedenfalls anders.

    (Und für »Das Internet darf kein rechtfreier Raum werden!« kriegst Du noch nachträglich beim nächsten Treffen ’ne Watschn, erinner mich bitte dran ;))

  2. @Kai ‚wusel‘ Siering:

    Das ist genau die art, die mich an den Ruhrbaronen so massiv ankotzt. Ich habe das Gefühl dass diese extreme Art erst mit dem Stefan Schroeder dort eingezogen ist.

    Und was die Watsche angeht: Ich schrieb „WERDEN“, denn das Internet ist nicht rechtsfrei. „Die Anderen“ [TM] schreiben immer es darf kein rechtsfreier Raum BLEIBEN“ und implizieren damit es wäre einer.

    Immer noch Watsche?

  3. @reizzentrum: Wie gesagt, »WTF ist ruhrbarone?«, ich lese den Namen immer mal wieder, aber nur äußerst selten mal einen Beitrag dort per Hinweis/Verlinkung …

    Zum rechtsfreien Raum: ich finde diese Formulierung an sich mittlerweile ähnlich unerträglich wie »am Ende des Tages«; da möchte ich immer »Bingo« rufen oder nervösen Zuckungen in meiner Rechten nachgeben … Aber das sind meine Befindlichkeiten; ich finde das Wortspiel halt nicht so gelungen, aber YMMV 😉

  4. Der große Coup:

    http://www.ruhrbarone.de/arger-mit-tauss/comment-page-2/#comment-51722

    —snip—
    Tauss […] will wahrscheinlich vor Gericht, um ein für alle mal klären lassen, ob nach dem Gerichtsurteil (und überhaupt) so über ihn berichtet werden darf. […] Die Abmahnung hilft ihm hier, weil sie schnellere Ergebnisse verspricht, vielleicht springt sogar eine einstweilige Verfügung dabei raus. Dabei unterstützen ihn die Ruhrbarone, […]. Er weiß auch, das es hier keinen Streisandeffekt geben kann, da alle schmutzigen Details bereits bekannt sind. […]
    —snap—

  5. @stefan:

    Sorry, aber der Kommentar ist doch (bislang) reine Mutmassung. Ich kenne die Abmahnung nicht, aber ich WEISS, dass der Originaltext genügend Spielraum für eine Abmahnung belässt, die einzig gegen die beileidigenden und ehrenrührigen Äusserungen vorgeht.

    Ich glaube nicht, dass Tauss ein Problem damit hat, DASS über ihn berichtet wird. Ich kann mir GUT vorstellen, dass es nur um die Art des „berichtens“ geht. Auch ein verurteilter Mensch hat noch eine gewisse Rechte. Und diese gilt es auch für sogenannte Journalisten zu respektieren.

  6. Sicherlich hat Tauss kein Problem mit Berichten über sich. So lange schön brav das Märchen mit der Recherche verbreitet wird.

    Aber seit dem Gerichtsurteil weiß jeder, dass Tauss sich aus rein privaten Gründen mit seinen Bildchen beschäftigte. Daran ändern auch Abmahnungen nichts.

  7. @Holger190:

    Das Gericht gestand Tauss das dienstliche Interesse nicht zu. Richtig. Dies ist aber kein Grund zu beleidigen und zu verunglimpfen.

    Ich habe NICHTS gegen konkrete Berichterstattung , aber sie darf den Rahmen der Rechtsordnung nicht verlassen – denn sonst wird sie zur Hetze und das mag ich nicht 🙂

  8. Die Mutmaßung über den großen Coup stammt von mir. Natürlich reine Spekulation, aber ich halte das für denkbar und logisch.
    Es ging mir aber vor allem darum, festzuhalten, dass die „Rechtsschutzversicherung Streisand“ hier nicht zieht. Blogger nutzen die öffentliche Empörung, die einer Rechtsdrohung gegen einen der ihren folgt gerne für sich. Dann heißt es David gegen Goliath und dieser zieht sich aus Sorge um sein Ansehen zurück.

    Das funktioniert hier aber nicht, da Tauss Reputation (soweit noch vorhanden) ja gerade und nur durch eine negative Feststellung noch gerettet werden kann. Je öfter der Satz „Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat“ fällt, desto besser für ihn. Gegenteilige Vorwürfe stehen seit über einem Jahr im Raum und können ihm wohl kaum weiter schaden, erst recht nicht, wenn sie korrigiert werden müssen.

    Dass die Ruhrbarone hier in ihrer Trollerei genau ins offene Messer laufen, kann ihm nur recht sein. Tauss kann eigentlich nur gewinnen, verloren hat er doch schon alles.

  9. @queue:

    Wenn Spekulationen als solche gekennzeichnet sind habe ich damit NULL Problem. Schau dich in meinem Blog um, hier wird genug spekuliert 🙂

    Eben diese arglistige und ehrabschneidende Trollerei der Ruhrbarone kritisiere ich. Ich habe auch schon falsch gelegen mit Einschätzungen. Ich bin zum Beispiel auch auf Blackwell Briggs reingefallen. Mein Fehler. Muss man zu stehen und sich – in dem Fall – bei seinen Lesern entschuldigen. Bei den Ruhrbaronen nervt es mich so masslos (ja, genau DAS tut es), dass sie anscheinend so arrogant sind und tiefer in die Guellegrube steigen (mit dem heutigen Artikel), anstatt den Hut zu schwenken und zu sagen: kapitaler Mist.

  10. @reizzentrum:

    Ich habe ähnlich reißerische (hetzerische) Zeilen im Ruhrbaron-Blog schon zu diversen anderen Themen gelesen. Sei es zur Piratenpartei oder dem Beginn des Falles Tauss.
    Also für mich (leider) nichts neues.

  11. Gut zu wissen, dass die Blogosphäre („Blogger-Pack“ – Zitat von BitsUndSo) doch noch keine Einheitssuppe ist.

    Das wirklich traurige sind nicht einmal die Aussagen, die die BILD als aussehen lassen, sondern, dass die ruhrbarone es kognitiv nicht erfassen, warum und was sie falsch gemacht haben.

  12. Pingback: Mit piratigen Grüßen » Blog Archive » Musste das sein, Herr Tauss?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert