Ja, ich bin tatsächlich für Sicherheitsverwahrung. Allerdings unter der Voraussetzung, dass zweifelsfrei festgestellt wurde, dass der Täter wieder schwere Straftaten begehen wird.
Jede Sicherheitsverwahrung, die nicht zweifelsfrei vor schweren Straftaten schützt ist eine schwere Freiheitsberaubung. Und nur die absolute Sicherheit andere Menschen zu schützen, ermöglicht es, mittels Notwehr (nichts anderes ist Sicherheitsverwahrung), die rechte eines Menschen derart zu beschneiden.
Jede Sicherheitsverwahrung ohne die zweifelsfreie Feststellung der zu erwartenden Straftat ist als ein Notwehrexzess zu werten und zu verurteilen. Der Status der Sicherheitsverwahrung ist alle 5 Jahre zu prüfen. Ausserhalb der 5-Jahresfristen kann mittels Vorschlag auch von den betreuenden Personen eine Aufhebung der Sicherungsverwahrung beantragt werden.
Die Gesellschaft muss sich schützen – auch vor Notwehrexzessen des Staates.
Genau das ist doch der Knackpunkt.
Wie soll ernsthaft mit unumstößlicher Sicherheit festgestellt werden, daß eine Person eine schwere Straftat begehen wird?
Es handelt sich bei derartigen Aussagen immer um Vermutungen, um Prognosen.
Im Endeffekt wird versucht, die Zukunft vorherzusagen, indem man aus Erfahrungen und bereits geschehenen Handlungen extrapoliert, was mit großer Wahrscheinlichkeit geschehen wird.
Das kann aber niemals — auch bei noch so großer Datenbasis und Wissen — zweifelsfrei sein. Es wird immer nur eine Annäherung an eine möglichst wahrscheinliche Entwicklung sein.
Menschen können immer anders handeln.
Sicher ist es problematisch die WiederholungsGARANTIE festzustellen.
Aber willst Du 80 Millionen Deutsche sicherheitsverwahren, nur weil alle EVENTUELL Mörder sind? Oder jemanden vergewaltigen oder schwer misshandeln KÖNNTEN?
Wie gesagt: Ohne diese – einigen wir uns auf 98%ige Wahrscheinlichkeit – ist Sicherheitsverwahrung nicht anderes als Freiheitsberaubung aufgrund eines Notwehrexzesses.
Ich bin gegen Sicherheitsverwahrung! Das ist nichts halbes und nichts ganzes, wenn Gefahr von Ihnen ausgeht sollen sie meinetwegen in eine Psychatrie eingewiesen werden oder man sperrt sie wirklich lebenslang ein dann aber gleich bei Verurteilung(„hat im Gefängnis zu verbleiben bis der Tod zweifelsfrei festgestellt wurde“). Im Grund heisst Sicherheitsverwahrung doch nur „er hat seine Schuld abgesessen aber wir halten ihn für gefährlich also sperren wir ihn weiter ein“. Zweifelsfrei feststellen lässt sich sowas so nebenbei nie, die Psychater können maximal sagen „die Wahrscheinlichkeit ist so gering das wir bereit sind das Risiko einzugehen“. Es gibt keine 100% Sicherheit weder das jemand der weggesperrt wird wieder straffällig geworden wäre noch das jemand der als geheilt entlassen wird ungefährlich ist.
Genau flach rum: Es muss die Gefahr genau erkannt werden. DANN kann man – aufgrund richterlicher Anordnung – jederzeit jede Person wegsperren: „Gefahr für sich oder Andere“. Dieses Mittel ist exakt für den von mir prognostizierten Fall gedacht.
Letztendlich bist Du für die selbe Art von „Sicherheitsverwahrung“ wie ich 🙂
Bezweifle ich 😉
Im Grunde ist Sicherheit ohnehin eine Utopie, man ist niemals sicher es kann immer etwas passieren. Aber wenn man sich das bewusst macht wird man paranoid, außer es ist einem egal 😉
Das hast du ja gefickt eingeschädelt! 🙂
Fängst Du jetzt demnächst an, in das „Til Schweiger“ Horn zu pusten? Ob Sicherheitsverwahrung ja oder nein war doch überhaupt nie das Thema. Der europäische Gerichtshof hat bemängelt, dass man Straftäter nicht nach einem Gesetz verurteilen darf, dass es zum Zeitpunkt der Tat gar nicht gab – und das ist auch gut so.
Ansonsten könnte morgen schwarz/geld beschliessen, dass frei Meinungsäusserung gegen die FDP verfassungsfeindlich ist und Dich wegsperren, weil Du gegen ein Gesetz verstoßen hast, dass es zum Zeitpunkt der Tat nicht gab.
Ich persönlich bin auch für Sicherheitsverwahrung, ich bin aber genau so dafür, dass Täter wie Opfer ausreichend therapiert werden, was derzeit beides nicht der Fall ist. Dieses Thema wird allerdings grundsätzlich elegant ausgeblendet.
Du hast überlesen, dass für mich die Sicherheitsverwahrung letztendlich exakt dass ist, was heute schon mit psychisch Schwerkranken gemacht werden kann: Sie werden gegen ihren Willen festgehalten, um Sie oder Andere zu schützen.
In diesem Fall werden die Kranken psychologisch betreut und nur ein Richter kann dies bestimmen.
Wie das Kind genannt ist, ist doch – für Täter, potentielle Opfer und Gesellschaft – egal. Denn Zwangseinweisung, Unterbringung etc. sind schon sehr lange per Gesetz geregelt ….
Stimmt und werden auch schon jetzt ausgiebig missbraucht.
Ich habe in meinem Umfeld (und ich kannte Menschen, die in dem Bereich Psychiatrie arbeiten) nur einmal solch eine Zwangseinweisung mitbekommen. Diese habe ich mit zu verantworten und es war gut dies zu tun – zum Schutz eben dieser kranken Person.
Es war in dem Fall gut, weil es dieser Person das Leben gerettet hat. Und nein, ich möchte dies nie wieder tun (und verantworten) müssen. Ich würde es für einen Freund aber immer wieder tun.