Es gibt ein Bollwerk, das uns Deutsche vor den Auswüchsen der Überwachungspolitiker und Kontrollfreaks schützt.
Das Verfassungsgericht stellt fest, dass technische Mittel NATÜRLICH genutzt werden dürfen, um Straftaten zu verhindern und/oder aufzuklären. Allerdings bedarf die Einschränkung von jeglicher Freiheit eines konkreten Anlasses – damit erklärt das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass ein pauschalierter Generalverdacht NICHT statthaft ist.
Es gab in der Vergangenheit wohl noch keinen so schmerzhaften Schlag in das Gesicht des Gesetzgebers.
Ich schlage vor am morgigen Tag, den 03.03.2010 weitgehend in roter Kleidung auf die Strasse zu gehen um durch diesen Farbkleks die weise Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu ehren.
Bei rot denken sie am Ende noch wir sind SPD Wähler o.O
@Tefnut:
Ach, so viele Menschen wie DIESES Urteil feiern werden, da kommt der Verdacht gewiss nicht auf.
Wow, du bist ja fleissig am bloggen! 🙂
Aber laß Worten Taten folgen. Ich gucke gerade aus dem Fenster und sehe dich nicht im roten Röckchen auf der Strasse tanzen… wann holst du das nach? 😉
Apropos Schlag ins Gesicht… kennst du den Herrn noch:
http://fastix.blogspot.com/2010/02/das-ende-gunter-freiherr-von.html
@Karim:
Du alter Terrorist kannst mich gar nicht sehen, da ich in der Firma bin. Ausserdem ist heute noch nicht der 03.03.2010 – Blindschleiche 🙂
Natürlich kenne ich „Günni“ – den kannte ich sogar persönlich. Siehe hier … http://rz.koepke.net/?p=4641
OK, ich guck morgen mal aus dem Fenster! 🙂
Daß du den Gravenreuth kanntest schockiert mich jetzt ja sehr. Was war das ein Spass zu Amiga Zeiten als wir schöne Anti-Gravenreuth Demo Competitions hatten! Good times!
@Karim:
Ich hatte über den CCC den Kontakt zu ihm und habe mich mehrfach mit ihm wirklich konstruktiv und nett unterhalten können.
Sorry, dass ich 1) ein alter Sack und 2) Auch lange in der „Szene“ bin ….