Der RTL-Geschäftsführer Gerhard Zeiler hat – laut Wikipedia – Psychologie, Soziologie und Pädagogik studiert. Hätte er doch bloss wenigstens auch einen Messer & Gabel Einstiegskurs Jura belegt. Dann müsste er nicht solchen Schwachsinn wie
„Piraterie ist Diebstahl. Diebstahl ist verboten. Das Verbot gehört durchgesetzt“ (Quelle Heise)
von sich geben. Ein kurzer Blick in das StGB reicht hier völlig aus, denn dort wird der Straftatbestand „Diebstahl“ in § 242 wie folgt definiert:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (Quelle Juris)
Etwas wegnehmen bedeutet, dass der ehemalige Besitzer den Gegenstand nicht mehr in seiner Verfügungsgewalt hat. Dieses ist bei dem Anlegen einer Kopie aber nicht der Fall. Da kann Zeiler auch mit dem Fuß aufstampfen oder sich quengelnd auf dem Erdboden wälzen. Es wird nichts gestohlen. Aber Diebstahl und Raub sind eben deutlich griffiger als ein banaler Verstoß gegen das Urheberrecht.
Wenn der Zeiler erstmal in Rage ist, dann hört der nie wieder auf:
Gerhard Zeiler, Geschäftsführer der RTL Group, hat die Politik aufgefordert, Zugangsanbieter und Telekommunikationsunternehmen für Urheberrechtsverstöße ihrer Kunden zur Verantwortung zu ziehen. Die Inhalteanbieter sollten Schadensersatzansprüche gegen die Provider richten können
Das heisst, dass
- Als logische Folge ist die Deutsche Post (sowie alle anderen Paket- und Brieftransporteure, sowie Spediteure) dafür verantwortlich, was in den Kisten, Briefen und Paketen – Inhalt für sie nicht sichtbar – eingepackt transportiert wird.
- Zeiler fordert die Politik auf, den Providern gegenüber die Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz zu lockern, so dass diese jegliche transportierten Daten zu scannen und inhaltlich auszuwerten.
Ich frage mich, ob Zeiler sich auch nur ansatzweise mit der Materie beschäftigt hat, oder nur einfach stumpf irgendwelche – ihm nützliche Forderungen aufstellt. Aber der Zeiler kann NOCH weiter, der kennt einfach keine Grenzen:
.Beim bisherigen Auskunftsanspruch stört sich der Verband vor allem an den „Verwendungsbeschränkungen“ aus dem Telekommunikationsrecht, da die Vorratsdaten nur von Sicherheitsbehörden abgefragt werden dürfen.
Da ist es wieder – das grundsätzliche Problem: Wenn etwaige Daten erfasst werden wird es IMMER Personen(kreise) geben die versuchen direkt auf dieser Daten Zugriff zu bekommen. Daten sind nur sicher, wenn sie NICHT erhaben werden.
Ach mei … das übliche Gewäsch, dass die Verwerter schon seit Jahren immer wieder absondern.
Was mich allerdings wundert: warum grade er als Geschäftsführer von RTL da mit macht. Sind die angeblichen Verluste durch „Raubkopien“ von Cobra11 DVDs und schlechten Sportsimulationen so gravierend oder überseh ich da was? Ich dachte der Mann verdient sein Geld durch den Verkauf von Sendezeit?
@Hathol:
Hinter RTL steht die RTL-Group, welche wiederum überwiegend der Bertelsmann AG gehören. Und mit Bertelsmann im Hinterkopf wird da wieder ein Schuh draus ….
Der Begriff „Diebstahl“ in diesem Zusammenhang muss nicht auf das vermeintliche Entwenden eines digitalen Produkts zielen.
Der angeblich entgangene Umsatz sprich Geld kann gemeint sein.
Also wenn man eine digitale Kopie anfertigt entwendet man indirekt dem Rechteinhaber den damit erwerbbaren Umsatz.
@C.J.:
Weil ich genau DIESES Argument erwartete, habe ich explizit den Straftatbestand Diebstahl zitiert.
Leistungserschleichung könnte noch greifen…
Stimmt, an Bertelsmann hatte ich jetzt nicht mehr gedacht. Danke für die Aufklärung 🙂
Ansonsten: Erschleichen von Leistungen bezieht sich auf infrastrukturelle Einrichtungen … also z.B. Schwarzfahren bei der Bahn (Vgl. §265a StGB).
Am ehesten vll. noch ne Unterschlagung, aber da hast du genau wie beim Diebstahl wieder das Problem mit den Beweglichen Sachen. Betrug fällt auch mangels täuschungsabsicht raus. Es hat also schon einen Grund warum es da einen extra Paragraphen für gibt ^^
Eine Urheberrechtsverletzung ist genau dass und nix anderes, auch wenn das den Rechteverwertern und deren Juristischer Marketingabteilung nicht in den Kram passt.