Wenn ich Google wäre, würde ich folgende Mail an jegliche Domainverantwortlichen der Forderer des Leistungsschutzrecht in der BRD senden:
„Sehr geehrter Domaininhaber,
aufgrund bedauerlicher Veränderungen in unserer Kostenstruktur sehen wir uns leider nicht mehr in der Lage unsere Dienstleistung für die Webinhalte ihres Unternehmens kostenfrei anzubieten.
Zu unseren Dienstleistungen gehören z.B. (aber nicht ausschliesslich):
- Indizieren der – für unsere automatisierten – Suchagenten freigegebenen Inhalte von Webseiten
- Zur Verfügung stellen eines Frontends, dass es Internetusern ermöglicht Inhalte des „HTML-basierenden Internet“ nach bestimmten Schlüsselbegriffen zu durchsuchen um so auf die gesuchten Inhalte auf Seiten anderer Anbieter zugreifen zu können
- Erstellen von Programmen um obige Dienste anbieten zu können
- Das aufrecht erhalten mehrerer Rechenzentren, um die unter 1 & 2 genannten Dienste anbieten zu können
- Mehrere redundante, und vor allem breitbandige Netzwerkanbindungen in jedes unserer Rechenzentren.
Wie sich sicherlich nachvollziehen können, kann dieser Aufwand nicht ohne Einnahmen umgesetzt werden. Bislang haben wir all diese Dienstleistungen – sowohl für die Suchenden als auch für Sie, den Anbieter von Webinhalten – durch Werbeeinblendungen kostenneutral anbieten können. Durch eine geänderte Gesetzeslage in der Bundesrepublik Deutschland (das sogenannte Leistungsschutzrecht), werden wir nun in die Lage versetzt dass wir an ihr Unternehmen, für die Einblendung von Werbung auf unseren Suchergebnissen (was technisch nahezu unmöglich zu umgehen ist), einen Teil unseres Ertrages abtreten müssen.
Es wäre gegenüber den anderen Rechteinhabern (welche ihre öffentlich zur Verfügung gestellten Inhalte nicht über das sogenannte Leistungsschutzrecht vergütet bekommen) asozial, wenn diese – im Gegensatz zu ihrem Unternehmen – für ihre Leistungen durch unsere Werbeeinblendungen indirekt zahlen, während ihr Unternehmen durch das Leistungsschutzrecht direkt monetär profitiert.
Um dieses Diskrepanz zu zu entschärfen, werden wir Ihnen ab 01.01.2013 folgende Gebühren in Rechnung stellen:
- Monatliche Pauschale zur Aufrechterhaltung der Indizierung: 1000€
- Monatliche Kosten pro indizierter Webpage (URL) : 1€
- Weiterleitung einer Suchanfrage auf ihren Server, je : 0,01€
Sollten Sie uns bis spätestens 15.11.2012 keinen Auftrag für die Indizierung und Publizierung ihrer Webinhalte in unserem Suchergebnissen erteilen, sehen wir uns leider gezwungen die von Ihnen publizierten Inhalte aus unserem Angebot auszuklammern.
Mit freundlichen Grüßen
Ich
Aber ich bin ja nicht Google – insofern: Was rede ich eigentlich
Das geht noch einfacher: Es werden nur noch Seiten indiziert, auf deren Server eine nolsr.txt vorhanden ist, und die signalisiert, das der Seitenbetreiber auf Ansprüche aus dem LSR verzichtet 😉
@Heiko:
Schwer umzusetzen, weil dann ALLE User aktiv auf ihren Server zugreifen müssten. Weniger „Akt“ wäre es, wenn diejenigen die ein Problem mit Google haben, schlicht die robots.txt nutzen. Auf DER Seite sitzen bezahlte Admins – bei Millionen von privaten Betreibern kann man dieses Wissen nicht voraussetzen.
@reizzentrum:
Wenn Google das genau so handhabt, wie mit der Authentifizierung für die Webmaster-Tools, sehe ich da kein großes Problem. Alternativ könnte man auch einen entsprechenden Meta-Tag einführen.
@reizzentrum: Praktische Erwägungen sprechen für das eine, die Rechtssicherheit für das andere. Wie stellen die Pappnasen in der Regierung sich das eigentlich vor, woran sollen den Suchmaschinenanbieter erkennen können, was LSR-relevante Inhalte sind? Meines Erachtens muß es dafür eine maschinenlesbare Kennung geben. Aber ich bin ja auch stolzer Besitzer einer Restintelligenz …
Nitpicking: Punkt 1 hat einen falsch gesetzten Gedankenstrich (der zweite sollte glaub ich ein Wort nach hinten… liest sich aber trotzdem komisch). Punkt 2 hat ein „dass“ das ein „das“ sein muss.
Ansonsten: sehr schön ausgedacht. 😀
Pingback: Links 2012-09-03 | -=daMax=-