Wehe Du bist schuldlos

In unserem Staat darf man alles tun: Steuern hinterziehen, Rechtes Gedankengut verbreiten, Mitarbeiter überwachen oder als Polizist harmlose Demonstranten verprügeln. All das wird keine Restriktionen nach sich ziehen.

Aber WEHE Du bist schuldlos, dann bist Du dran!

Diese Geschichte könnte kaum absurder sein: Ermittler filzen die Wohnung eines Berliner Autonomen und beschlagnahmen seine Handys. Zu Unrecht, stellt der Bundesgerichtshof fest. Der Mann verlangt eine Entschädigung – und geht leer aus. Einen Ausgleich gibt es nämlich nur bei rechtmäßigen Razzien.

schreibt der Spiegel in einer Story, die man eher als verkehrte Welt Geschichte aus dem Hirn eines drogenverseuchten Schriftstellers erwarten würde, denn als Realsatire aus der Bananenrepublik Deutschland.

Kurz:

Denn in dem Brief stand: Weil der Bundesgerichtshof entschieden habe, dass die von der Bundesanwaltschaft beantragte Durchsuchung seiner Wohnung rechtswidrig war, sei der Antrag auf Entschädigung abgelehnt. „Eine Entschädigungspflicht“ bestehe nur „für Schäden, die durch rechtmäßig vollzogene vorläufige Strafverfolgungsmaßnamen entstanden sind“.

Der Staat kommt also nur für Kosten auf, wenn er alles richtig gemacht hat. Sollte der Polizei- und Überwachungsstaat komplett durchdrehen, so darf er dieses straflos tun?

OK, wollen wir mal nicht so sein. Deckt sich ja mit unser aller Erfahrung, dass die Verfahren gegen Prügelpolizisten auch eingestellt werden. Der Staat darf das. Aber WEHE Du spukst ein Kaugummi auf den Fußweg – dann gibt es auf die Fresse!

6 Gedanken zu „Wehe Du bist schuldlos

  1. Ich habe den Spiegel-Artikel nicht gelesen, aber vom Grundsatz her ist das doch völlig richtig. Es kann nicht sein, daß die Staatskasse, also die Allgemeinheit (Du und ich) für Schadenersatz aufkommen muß, nur weil irgendwelche Flachzangen im Amt durchdrehen.

    Was natürlich nicht sein darf (da bin ich bei Dir), ist, daß das Opfer leer ausgeht. Es sollte auf Kosten desjenigen entschädigt werden, der die rechtswidrige Maßnahme angeordnet hat — dessen Privatvermögen wohlgemerkt. Aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit.

    • @buntklicker.de:

      Es MÜSSTE an der Stelle tatsächlich eine persönliche Haftung einsetzen, aber ist das denn nicht noch irrealer davon auszugehen? Muss dann eventuell der Sauerland aus seiner Privathaftpflicht etwaige Forderungen erfüllen?

      Der Weg sollte doch sein: Der Staat entschädigt den Geschädigten und holt sich dann – je nach Sachlage – die Kosten vom Verursacher wieder.

      Nach deiner (Gedanken)weg müsste der Geschädigte erstmal herausfinden, wer denn überhaupt zu belangen ist. Das kann dem Geschädigten doch eher nicht zugemutet werden

  2. Okay, der Weg mit dem Rückgriff mag ein gangbarer sein, zumal staatliche Stellen dann ein Interesse daran hätten, die Verantwortlichen zu finden und zur Rechenschaft zu ziehen.

    Aber ein „wir können hier holzen wie wir wollen, der Staat wird die Schäden schon richten“ kann es nicht geben.

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