41 Milliarden Einnahmen kann die Musikindustrie zwar nicht real erwarten, aber ein rechtlicher Anspruch könnte bestehen, wenn man dem Artikel der Süddeutschen interpretiert:
24 Songs illegal über die Internet-Tauschbörse Kazaa verbreitet zu haben. 1,92 Millionen Dollar (1,38 Millionen Euro) muss sie deshalb an sechs Plattenfirmen zahlen
und:
Der Fall war der einzige von mehr als 30.000 ähnlich gelagerten, der tatsächlich verhandelt wurde.
Aber:
Die meisten anderen Beschuldigten, die ins Visier der Plattenindustrie gerieten, einigten sich mit der Branche auf eine Zahlung von jeweils etwa 3500 Dollar.
Nun frage ich mich: Kann die Musikindustrie diesen Differenzverlust als steuerliche Abschreibung geltend machen? So wie ich den Wertverlust einer abgeschriebenen Verkaufsware steuerlich gelten machen kann?