Wie verrechnet die Musikindustrie eigentlich gerichtliches Entgegenkommen?

41 Milliarden Einnahmen kann die Musikindustrie zwar nicht real erwarten, aber ein rechtlicher Anspruch könnte bestehen, wenn man dem Artikel der Süddeutschen interpretiert:

24 Songs illegal über die Internet-Tauschbörse Kazaa verbreitet zu haben. 1,92 Millionen Dollar (1,38 Millionen Euro) muss sie deshalb an sechs Plattenfirmen zahlen

und:

Der Fall war der einzige von mehr als 30.000 ähnlich gelagerten, der tatsächlich verhandelt wurde.

Aber:

Die meisten anderen Beschuldigten, die ins Visier der Plattenindustrie gerieten, einigten sich mit der Branche auf eine Zahlung von jeweils etwa 3500 Dollar.

Nun frage ich mich: Kann die Musikindustrie diesen Differenzverlust als steuerliche Abschreibung geltend machen? So wie ich den Wertverlust einer abgeschriebenen Verkaufsware steuerlich gelten machen kann?