Das Problem des Strafvollzuges liegt – wie schon der Name sagt – in seiner Umsetzung: Strafe. In unserem Rechtssystem werden Täter bestraft – es wird nicht der Versuch unternommen, sie zu „bessern“. Sowas sollte früher in Besserungsanstalten geschehen. Heutzutage wird aber lieber weggeschlossen, als therapiert, resp. nach den Ursachen eines „Fehlverhaltens“ geforscht um den Täter dann eventuell als „geheilt“ uind nicht „bestraft“ entlassen zu können.
Wer Kinder hat sollte das Problem kennen: Eine Strafe wird das Verhalten von Kindern nur solange verändern, wie eine Angst vor einer Folgestrafe anhält. Sollten Wege gefunden werden, die Strafe zu umgehen ist jegliche Reue verschwunden. Besser (aber auch zeitaufwändiger) ist das diskutieren und die Aufarbeitung, WARUM ein gewisses Verhalten wünschenswert ist.
Der (Ex-)Terrorist Christian Klar wurde 1982 verhaftet und 1985 verurteilt. 1997 wurde festgestellt, dass Klar nach frühestens 26 Jahren aus der Haft entlassen werden darf. 1982 (U-Haft wird angerechnet) plus 26 Jahre ergibt, dass Christian Klar 2008 entlassen werden darf. Dieses Recht teilt er mit allen in Deutschland zu Gefängnis verurteilten Straftätern.
Heute hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass (Quelle SPON)
Die Vollstreckung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe wird mit Wirkung zum 3. Januar 2009 zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Der Verurteilte wird der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt.
Diese Meldung ist – von mir – einfach zur Kenntnis genommen worden. Nachdenklich machte mich ein anderer – auf dieser Meldung basierender – Artikel der ebenfalls im SPON zu finden ist. In diesem finden sich Zitate wie:
- Solange Christian Klar kein Mitleid mit seinen Opfern und deren Familien hat, verdient er auch selbst kein Mitleid
- Klar habe „bis jetzt seine Taten weder bereut, noch sich von seinen Einstellungen distanziert.
Ist denn das Ziel unseres Strafvollzuges dem Täter Mitleid zu lehren, oder sich von seinen Taten zu distanzieren oder zu bereuen? Sicher ist es – bei jedweder Verhandlung – für das Strafmass hilfreich zu bedauern und Reue zu zeigen, aber an welcher Stelle ist unser System des Strafvollzuges geeignet dem verurteilten Täter moralisch-ethische Schulung zu geben?
Ein Freund von mir ist (vor mittlerweile über 20 Jahren) – wegen einer Tat die ich absolut nicht gutheissen kann oder will – rechtkräftig und zu recht wegen Totschlags verurteilt worden. Die Frage, die ich mir damals aber schon stellte ist, ob es in diesem Fall (ich will nicht verallgemeinern) nicht besser gewesen wäre, Ursachenforschung zu betreiben und nicht die Symptome sondern eben die GRÜNDE zu bekämpfen. Das Problem ist, dass eine Ursachenanalyse und -behebung Geld kostet. Man könnte – schätze ich persönlich – einem bemerkenswerten Anteil der verurteilten Straftäter und vor allem der Gesellschaft einen besseren Dienst erweisen, wenn man nicht einfach nur stumpf wegsperrt, und auf eine Besserung hofft.