Schaeuble zeigt sein wahres Gesicht

Das Florian-Prinzip wird volkstümlich als „Heiliger Sankt Florian / Verschon mein Haus / Zünd andre an!“ angewendet.

So ungefähr könnte man die Reaktion der Deutschen Politiker auf die angekündigte Freilassung der Guantanamo-Häftlinge bezeichnen.

Karsten Voigt, der Koordinator der Bundesregierung für deutsch-amerikanische Beziehungen, hat sich – laut FAZ – dafür ausgesprochen, freizulassende Guantanamo-Häftlinge in Deutschland aufzunehmen. Unser oberster Terrorismusverängstigter, der Herr Innenminister Schäuble hingegen ist strikt dagegen.

Ich glaube spekulieren zu dürfen, dass Guantanamo-Insassen, gegen die konkrete Verdachtsmomente vorliegen, werden GANZ sicher in den USA vor einem ordentlichem Gericht angeklagt werden. Ausschliesslich inhaftierte Personen, gegen die ausschliesslich unhaltbare Verdachtmomente „der sieht aus, als wenn er im Koran gelesen hat“, werden wohl freigelassen werden. Wie nennt man – in unserem Rechtssystem einen Menschen, gegen den keine Anklage erhoben wird und gegen den kein Verdacht einer Straftat vorliegt? UNSCHULDIG!!

Die FAZ schreibt:

Für einen Teil der Häftlinge, die weder in ihre Heimat zurückkehren können, noch in den USA bleiben wollen, muss Washingto Aufnahmeländer finden. Mindestens 50 der derzeit noch rund 255 Insassen können nicht in ihre Heimatländer überstellt werden, weil ihnen dort Folter und Hinrichtungen drohen.

Daraus kann man ableiten, dass Herr Schäuble STRIKT dagegen ist, dass unschuldige (man kann es nicht oft genug erwähnen) Menschen, die zu unrecht von den US-Diensten in menschenunwürdigen Lagern festgehalten wurden und als politische Flüchtlinge gelten, in unser Land einreisen. Vielleicht sollte Herr Schäuble einmal die ABSOLUTE Grundlage seiner Tätigkeit – das Grundgesetz – durchlesen und versuchen zu verstehen:

Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Tipp für unseren Innenminister: Das liegt sogar auf der offiziellen Webseite Seite des Bundestages. Aber dass es unser Innenminister nicht so mit dem Grundgesetz – speziell den Grundrechten – hat, bewies er in der Vergangenheit ja bereits mehrfach 🙁