In den Zeiten von Raubrittern und Burgen, waren Belagerungen ein adequates Mittel welches Angreifer nutzen um den Gegner auszuhungern. In dieser, unserer Bananrepublik erinnert man sich an diese traditionsreiche Kunst und so kann man heute im Spiegel folgendes lesen:
Die Bundesregierung definiert die Abwrackprämie als eine „Einnahme in Geldeswert“, berichtet die „Lausitzer Rundschau“. Das bedeutet, dass die Prämie mit dem Hartz-IV-Grundeinkommen verrechnet wird.
Tja, wenn Du schon mal drinsteckst in der Kacke…. Denn auch Hartz-IV Empfänger dürfen sehr wohl ein Kraftfahrzeug besitzen. Wir sollten nicht aus dem Auge verlieren, dass immer mehr Hartz-IV Empfänger – bevor sie in den Bodensatz der Gesellschaft rutschten – sehr gute Jobs hatten und auch einen kleinen Wohlstand erarbeiten konnten.
Was kommt als nächstes?