Ich bin der Letzte, der Künstler in den Hungertod treiben will. Dafür geniesse ich Filme, Bücher und auch Musik viel zu sehr. Was ich aber gerade in der TAZ lesen muss, scheint der Beweis für Verstand aufweichende Gier zu sein:
Gerade mal 2500 Mark hatte die Grafikerin des „Tatort“-Vorspanns 1969 als Honorar erhalten. Jetzt will sie mehr und klagt vor dem OLG München. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben.
Hmm, erster gedanke: Wurde die Grafikerin vor über 40 Jahren beschissen? Mal weiter lesen, was die TAZ da so schreibt:
Als der Vorspann 1969 entstand, hatte die Grafikerin pauschal 2.500 Mark bekommen. Nach Ansicht ihres Anwalts Nikolaus Reber zu wenig für einen Vorspann, der prägend geworden ist: Mittlerweile wurde er fast unverändert in knapp 800 „Tatort“-Folgen gezeigt und war tausendfach bei Wiederholungen der Krimis zu sehen.
Also hat Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa damals eingewilligt diese Arbeit für 2.500,-DM zu erstellen. Wie man nun nach 40 Jahren auf den dünnen Ast kommen kann, dass die Arbeit nun mehr wert sei, ist für mich gänzlich nicht nachvollziehbar. Nicht vergessen: Diese Klage bezieht sich auf eine sehr weit in der Vergangenheit liegende Vertragsangelegenheit, die wohl 40 Jahre lang keinen Grund zur Anfechtung gab.
SOLLTE das Gericht tatsächlich bestätigen, dass ein späterer Erfolg einer pauschal finanzierten Leistung nachträglich noch nach zu entlohnen ist, würde hier so einiges zusammen brechen dürfen.
- Ich verkaufe einen Gebrauchtwagen an einen Autohändler, der den Wagen konserviert und nach 40 Jahren als Oldtimer verkauft – was steht mir zu?
- Ich verkaufe ein Bild und stelle 40 Jahre später fest, dass nun der Wert des Bildes deutlich gestiegen ist – was darf ich fordern?
- Ich verkaufe einen Acker – 40 Jahre später wird daraus Bauland. Were ich nun nachträglich über Nacht reich?
Manchmal frage ich mich, was um mich herum eigentlich vorgeht und ob Gier nach Macht, Ruhm und nicht zuletzt Geld das einzige ist, was meine Umwelt noch im Schädel hat. Gott sei dank ist nicht bei jedem Menschen die Anwendung von Ohropax gleichbedeutend mit Hohlraumversiegelung.
Was mag der Anwalt an diesem Rechtsstreit verdienen? Frag ja nur mal so.
2500.- DM waren für die Zeit sicher gut bezahlt. Aber ich denke, sie war nicht clever. Sie hätte sich Tantiemen ausbedingen sollen. Also so wie die Musiker oder so, die für jedesmal wenn ihr Stück gespielt wird, dafür eine Vergütung erhalten.
@Gucky:
Da sollte unsere Grafikerin mal schaun, was Sie für einen Vertrag macht. Sie war ja auch vor 40 Jahren kein Schulmädchen und hätte mit „Mitte 30“ schon genug Wissen haben KÖNNEN, den Unterschied zwischen Recht und Nutzungsrecht zu unterscheiden.
Wenn alle nicht cleveren Menschen nachfordern – Ohauahauaha. Da wird das grosse Geldgeschiebe losgehen. Wenn dann noch der Faktor Fairness mit reinspielt, werden die Milliardäre Hartz-IV berechtigt, niemand wird sich an Maschmeyer erinnern und Konzerne werden verdampfen 🙂