Schuld vs. Ehre, definiert durch die CDU

Ich finde es erschreckend ehrlich, wenn der der frühere CDU-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus Klaus-Rüdiger Landowsky und Ex-Chef der Berlin Hyp sich in der Welt wie folgt äussert:

„Ich bin sehr zufrieden. Ich habe um meine Ehre gekämpft, das Verfassungsgericht hat sie mir zurückgegeben“, sagte Landowsky.

Ich muss an dieser Stelle Herrn Landowsky anscheinend aufklären – er könnte zwar mein Vater sein, aber manchmal trifft die Weisheit halt nicht ins Schwarze: Ein Gericht entscheidet nicht über Ehre und Moral – es bewertet Schuld und Strafmaß nach vorliegenden Sachverhalten. Daraus ergibt sich, dass man auch als äusserst unehrenhaftes Arschloch vor Gericht frei gesprochen werden kann, oder auch als sehr ehrenwerte Persönlichkeit vor Gericht schuldig gesprochen wird.

Das ein CDU-Politiker allerdings seine Ehre ausschliesslich an Verurteilungen festmachen mag, deckt sich mit meinem Weltbild.

BTW: Das Verfassungsgericht urteilte:

Es sei nicht in ausreichend gesicherter Weise festgestellt worden, dass der Bank tatsächlich ein Schaden entstanden sei, erklärten die Bundesrichter. Daher verstoße die Verurteilung gegen das im Grundgesetz festgelegte Gebot der Bestimmtheit von Strafgesetzen

(Hervorhebung von mir).

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