Manipulieren kann man auch durch weglassen. Dieses scheint der Bundesverband Musikindustrie erkannt zu haben, wenn er seine eigenen Befindlichkeiten wie folgt beschreibt:
Freilich besteht umgekehrt auch ein gesteigertes Interesse an der Möglichkeit, Kommunikationsverbindungen im Internet zum Rechtsgüterschutz oder zur Wahrung der Rechtsordnung den jeweiligen Akteuren zuordnen zu können
Dass in dem Urteil aber AUCH heisst:
Angesichts des Gewichts der Datenspeicherung kommt eine Verwendung der Daten nur für überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes in Betracht.
kann man da geflissentlich unter den Tisch fallen lassen. Musikindustrie – wer braucht die eigentlich noch?