Es gibt Dinge, die scheinen irgendwo ausserhalb jeglicher Nachvollziehbarkeit zu liegen.
Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sollen gegen sittenwidrige Löhne für Hartz IV-Empfänger erst vorgehen, wenn die Löhne „im Regelfall deutlich unter 3 Euro pro Stunde“ liegen. Gegenüber REPORT MAINZ bestätigte BA-Vorstand (Anmerk: BA=Bundesagentur für Arbeit) Heinrich Alt: „Drei Euro wäre für mich immer die Grenze, wo ich sagen würde, hier fängt zumindest eine harte Prüfung an, ist das ein sittenwidriger Lohn oder ist es keiner.“ (Quelle SWR)
Wenn nun ein Arbeitnehmer furztrocken mit einem Stundenlohn von 3,50Euro abgespeist wird (das sind satte 560 Euro Brutto), so sieht der sicherlich gut bezahlte Heinrich Alt da keinerlei Verdacht der Sittenwidrigkeit.
Aber ich kann den Herrn Alt auch verstehen. Umso mehr Menschen Arbeitslosengeld oder Hartz-IV beziehenoder sich ihr Gehalt durch Hartz-IV aufstocken lassen, umso wichtiger wird das Amt des BA-Vorsitzenden. Schliesslich benötigt er für die Verwaltung der Verarmung dann mehr Mitarbeiter, was wiederum bedeutet dass er ein grösseren Amt leitet. Umso grösser sein Amt ist, umso wichtiger wird er und desto mehr Gehalt darf er erhalten. SO macht seine Aussage dann wieder einen Sinn. Und die Arbeitgeber werden es Herrn Alt danken – schliesslich ist es doch toll, wenn der Staat indirekt über die Arge die Betriebe subventioniert.