Patentrechte: So wird Allgemeingut zu Privateigentum

Ende Oktober 2008 kam es schließlich zur Vertragsunterzeichnung: Die Firma, genannt AMSilk, wird ins Handelsregister eingetragen. Die TUM überträgt für satte 26,7 Prozent der Anteile sämtliche Patente an die GmbH.

beschreibt Heise einen Vorgang, der mich aufhorchen lässt. Ein Wissenschaftler der Technischen Universität München(TUM) entwickelt – als „Angestellter“ der Universität – ein gentechnisches Verfahren um Kolibakterien dazu zu bringen Spinnenseide zu GENerieren. Dieses Verfahren kauft er der Universität ab und macht sich selbstständig. Der Erfinder des Verfahrens, Thomas Scheibel, wird von Heise wie folgt zitiert:

„Die Technologie hat einen Wert, und den haben wir bekommen.“

Ja, sie hat wohl einen Wert – aber wem gehört dieser Wert? Gehört er Seibel, dem Entdecker des Verfahrens? Gehört er der Universität? Oder gehört der Wert all den Steuerzahlern, die es Seibel ermöglicht haben, dieses Verfahren zu entwickeln?

11 Gedanken zu „Patentrechte: So wird Allgemeingut zu Privateigentum

  1. Der im Heise-Artikel verlinkte TR-Artikel beschreibt den Vorgang zumindest etwas genauer, und er beschreibt auch, das bei sowas normalerweise eine Beteiligung im niedrigen einstelligen Prozentbereich üblich ist, auch in den USA. Ob man das allerdings gut findet, das ist eine ganz andere Frage, denn schließlich wurde es ja (zumindest in D) wirklich mit Steuergeldern (also meinem Geld!) erforscht.

  2. Bitte beachten: Die Technische Universität München (TUM) war Eignerin der Patente, vulgo „die Allgemeinheit“. Im Gegenzug zur Übertragung der Patente hält sie jetzt ein knappes Drittel der Anteil an der neuen Firma.

    Im Gegenzug haben die anderen Investoren Geld und Aufwand hineingegeben, um aus Patenten Produkte zu machen, eine Arbeit die an einer Universität in der Regel so nicht geleistet werden könnte. Im Ergebnis hat die Universität also einen deutlichen Anteil an der Verwertung dieser Technologie, übrigens einen deutlich höheren als bislang üblich.

  3. @Dirk:

    Wieviel % die Uni an dem Wirtschaftsunternehmen hält ist sekundär (zumindest für mich ..). Es ist in meinen Augen deutlich diskussionswürdig, dass Allgemeingut zu Privateigentum gewandelt wird.

    Mach das mal in einer Firma. Entwickel etwas und sage dann – OK, nun habe ich ein tolles Produkt, nun mache ich mich selbstständig. Gute Beispiele findet man in allen HightTec-Bereichen.

    Die Forschungstechnik, die für solche Entdeckungen benötigt wird kostet teilweise einen nicht unerheblichen Betrag.

  4. @JollyOrc:

    Tja, aber die anderen Geldgeber machen es mit deutlicher Gewinnerzielungsabsicht. Und eben dieser Gewinn, der aus dem Verfahren abgeschöpft wird, sollte Allgemeingut sein. Dabei ist es – in meinen Augen – sekundär wieviel Prozentpunkte die TUM behält. Sollte das Verfahren Aussicht auf Erfolg haben, kann man auch mit Krediten arbeiten.

  5. Ich denke, JollyOrc hat recht. Die TUM ist „die Öffentlichkeit“. Wenn nun Gewinne erwirtschaftet werden, fließen sie an die TUM – das senkt den Betrag, der sonst von den Steuerzahlern erbettelt werden müsste.

    Außerdem gibt es noch Drittmittelprojekte, wer soll denn da die Rechte haben? 🙂

    Man kann durchaus den Spieß rumdrehen: Die Uni schnappt sich an allem, was Studenten im Lauf ihres Studiums erforschen, die Rechte. Ist das ok? Sie müßten doch dem Gymnasium auch etwas abgeben. Und Prämien an die Professoren zahlen. Und, naja, da war noch was: Ach ja, dem fähigen Studenten ein Stückerl des Kuchens überlassen?!? So gesehen ist doch das, was Du schreibst, eher eine Geschichte mit gutem Ausgang 🙂

  6. @Sebastian v. Bomhard:

    Knifflige Thematik. Wenn ich als angestellter Tischler beispielsweise einen Schrank baue, gehört er mir dann auch zu einem Teil? Oder kauft mein Arbeitgeber nur meine Arbeitsleistung und alle von mir erstellten Waren/Produkte etc. gehören ihm?

    Dein Beispiel mit den Gymnasien kneift ein wenig, denn EIGENTLICH gehören Gymnasien und Hochschulen zu ein und demselben Bildungssystem. Woraus sich ergibt, dass sie sich EIGENTLICH aus dem selben (woher auch immer) gefüllten Topf finanzieren.

  7. Bei einem angestellten Tischler ist das so. Der verkauft seine Arbeitsleistung. Bei Patenten ist das etwas anderes, das ist eben Patentrecht. Wenn ein Angestellter einer Firma eine Erfindung macht, gehört diese nicht automatisch der Firma, das muss vorher vertraglich geregelt sein (und auch entsprechend abgegolten). Ein Student hingegen ist da der Uni recht ausgeliefert und eindeutig schlechter gestellt (und schlechter bezahlt sowieso).

    Geh mal davon aus, dass ein forschender Student kein simpler Hörer im Grundstudium ist, dann wird die Analogie klarer.

    Was mein Gymnasiumsargument angeht, so tut es mir leid, da kann ich nur sagen: Sag ich doch *gg* – unser Bildungssystem ist nicht komplett steuerfinanziert. Gottseidank.

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