Gewalttätigkeiten in der Hamburger Hochbahn

Bei dem Thema Gewalttätigkeiten in der Hamburger Hochbahn denkt jeder zuerst an Jugendliche – am besten (jaja unsere Vorurteile) auch noch mit Migrationshintergrund. Das auch gestandene Mannsbilder im weit fortgeschrittenen Alter sich für „Gewalttätigkeiten“  nicht zu schade sind, durfte ich heute auf dem Weg zu meiner Arbeitsstätte erleben.  Unten meine Mail an die Hamburger Hochbahn: (Die Dienstausweisnummer ist hier anonymisiert)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich über das Verhalten eines Ihrer Mitarbeiter beschweren.

Datum: 18.03.2010

Zeit: 08:29

Ort: U-3 zwischen den Haltestellen Berliner Tor und Lübecker Strasse

Dienstausweisnummer Ihres Mitarbeiters: XXXXX

Was passierte:

An der Haltestelle Berliner Tor stiegen vier Ihrer Mitarbeiter in den U-Bahn Wagon, in dem ich mich aufhielt. Durch das typische „Kontrolleur-Verhalten“ erkannte ich ihre Mitarbeiter schon bevor sie mittels des „Die Fahrausweise bitte“ auf die durchgeführte Kontrolle aufmerksam machten und so hielt ich schon frühzeitig meinen Fahrausweis (Abonnement-Monatskarte) bereit.

Als Ihr Mitarbeiter (Dienstausweis-Nr:XXXX) meinen Fahrausweis kontrollieren wollte, bat ich ihn mich kurz einen Blick auf seinen Dienstausweis werfen zu lassen (dieses tue ich IMMER – auch von Polizisten und anderen Dienstpersonen lasse ich mir stets den Ausweis zeigen).

Während dessen hielt ich meinen Fahrausweis – wie bereits erwähnt – schon „kontrollierbereit“ in der Hand. Wohl aufgrund meines Nachfragens nach dem Dienstausweiss wollte ihr Mitarbeiter mir nun den Fahrausweisausweis (ohne Ankündigung oder Nachfrage seinerseits!) aus der Hand ziehen. Auf meine Nachfragen, was dass denn solle, ich würde jegliche Ausweise höchst ungern aus der Hand geben, riss er mir den Ausweis – in einer Art wie es Strassendiebe für gewöhnlich tun – aus der Hand und wies mich SEHR barsch mit den Worten zurecht:“ Der Ausweis gehört ihnen nicht – her damit“.

Ich bin kein „junger Bengel“ mehr, sondern gehe SEHR scharf auf die 50 zu. Ich weiss nicht, wie ich reagiert hätte, wenn ich 20-30 Jahre jünger wäre. Eine Reflexhandlung hätte für alle Beteiligten sehr unangenehme Folgen haben können.

Ich möchte mich ausdrücklich über das Verhalten des o.a. Mitarbeiters beschweren. Wenn „wir Alten“ uns über ungehöriges Verhalten und etwaige Rangeleien von Jugendlichen beschweren, DARF es nicht sein dass Ihre Mitarbeiter derart grob und undiszipliniert mit den Kunden umgehen, die schlussendlich deren Gehalt bezahlen.

Wenn ich in Zukunft hören sollte, dass bei Handgreiflichkeiten ein Kontrolleur der Verkehrsbetriebe verletzt wurde, so werde ich NICHT denken „So ein armer Kerl, das waren bestimmt dumme Jugendliche“, sondern ich werde mich an DEN Mitarbeiter mit einem „Das geschieht ihm recht“  erinnern. Schade eigentlich wie eine einzelne Person das Bild eines Berufsstandes verändern kann, oder?

7 Gedanken zu „Gewalttätigkeiten in der Hamburger Hochbahn

  1. Den Effekt „Fahrkarte unfreundlich aus der Hand zerren“ hatte ich auch schon mal. Das ist bei den „Kontrolleuren“ offensichtlich noch nicht angekommen, dass sie zwar die Aushändigung verlangen dürfen, aber keinerlei handgreifliche Aktionen durchführen dürfen. Und sowas nennt sich dann Dienstleistungsunternehmen…

  2. Ich möchte einmal auf die HVV-Beförderungsbedingungen §6 (4) hinweisen wo es heißt:

    „Der Fahrgast hat den Fahrausweis bis zur Beendigung der Fahrt, bei Fahrten im Bahnbereich bis zum
    Durchschreiten der Ausgangssperre oder -begrenzung — soweit diese vorhanden sind — aufzubewahren und
    ihn dem Betriebspersonal auf Verlangen zur Prüfung vorzuzeigen oder auch auszuhändigen.“

    Hier heißt es eindeutig auszuhändigen. Ob man das nun gerne tut oder nicht.

    Wer gemäß §1 der Bedörderungsbedingungen ein Fahrzeug eines Verkehrsunternehmen im HVV betritt schließt einen Beförderungsvertrag ab und erkennt somit die Beförderungsbedingungen an. Also muß man sich dem Vertrag, den man abgeschlossen hat auch unterwerfen und den Fahrausweis auf Verlangen aushändigen.
    Die Beförderungsbedingungen können auf der HVV-Website eingesehen werden und jeder sollte sich diese auch einmal durchlesen um nicht unwissentlich vielleicht gegen die Beförderungsbedingungen zu verstoßen und eine Straftat zu begehen. Denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

    http://www.hvv.de/pdf/fahrkarten/GMT012010.pdf

    Es sei auch nochmal gesagt, daß Nahverkehr nicht unbedingt eine Dienstleistung ist. Denn im Regionalisierungsgesetzt ist festgelegt:

    „Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.“

    http://bundesrecht.juris.de/regg/

    Die Daseinsfürsorge:

    […]Er umschreibt die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen[…]Dazu zählt als Teil der Leistungsverwaltung die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen[…]

    http://de.wikipedia.org/wiki/Daseinsvorsorge

    Also ist Nahverkehr die Aufgabe des Staates. Wie wir alle wissen erbringt der Staat keine Dienstleistungen.

    Dazu das man das Gehalt des Personals zahlen würde sei gesagt:
    Jeder Fahrgast der in Bus oder Bahn einsteigt wird vom Staat bezuschusst, denn durch die Fahrgelder können die Kosten des Nahverkehrs nicht gedeckt werden. Wer sich mit dem Jahresbericht eines Verkehrsunternehmens beschäftigt, wird feststellen, daß durch Fahrgelder gerademal 50% der Kosten gedeckt werden könne.

  3. @Thomas Schmidt:

    „Hier heißt es eindeutig auszuhändigen“: Wäre kein Problem.

    ABER: Wer mir auf meine Aussage „Ich händige Ausweise ungern aus“ (nicht „nicht“!) den Ausweis (es war tatsächlich so) grob aus der Hand reisst, hat irgendwo den Schuss nicht gehört. Nochmal: Ich bin kein pubertierender Halbstarker, sondern stehe seit 1978 im Berufsleben.

    WENN der Kontrolleur mich freundlich auf die Beförderungsbedingungen hingewiesen hätte, oder mich GEBETEN hätte, hätte man über vieles reden können. Aber die Art und Weise geht gar nicht. Denn er DARF mich vielleicht auffordern ihm den Ausweis auszuhändigen, aber er darf ihn mir NICHT entweden. DAS ist dann nämlich – formaljuristisch der Straftatbestand des Raubes.

    Jeder Mensch darf unmittelbaren Zwang anwenden – dennoch tut man SEHR gut daran sein Gegenüber darauf hin zu weisen, dass man genau von diesem Recht Gebrauch machen wird. Ansonsten ist es schlicht Nötigung oder gar Körperverletzung.

    Was wäre passiert, wenn ich den Fahrausweis in einer Sichttasche meiner Brieftasche hätte? Hätte er mir dann meine Brieftasche aus der hand gerissen? DAS wäre Diebstahl gewesen.

    Mental note to self: Ab sofort den Fahrausweis in der Sichttasche transportieren.

  4. @Thomas Schmidt:

    Mal was GANZ anderes: Sind SIE Herr Schmidt der ca. 55-60 jährige Kontrolleur, der zufällig über den Blogeintrag gestolpert ist? Ihren Namen habe ich ja nicht, nur die Dienstnummer ….

    Und weil die Dienstleister „Bus & Bahnen“ vom Staat (der wiederum auch von MEINEN Steuern bezahlt wird) bezuschusst werden, dürfen sich die dort angestellten ihren Kunden benehmen wie sie wollen?
    Interessante Ansicht!

    Und: Muss die S-Bahn dann aus dem Hamburger Verkehrsverbund KOMPLETT ausgegliedert werden, wenn die BAHN AG public geht?

    • @Der Aufwachende:

      Der war so entmutigend, dass ich den irgendwo zerknüllt entsorgt habe. Wie schon im anderen Posting geschrieben: Ich lüge, der Mitarbeiter ist supernett, erfahren und überhaupt.

      Jede weitere Form der „Welle“ hätte Rechtsanwaltskosten etc. heraufbeschworen, aber wenig bis nichts gebracht. Die haben ihre Hausjuristen und da rennst Du gegen Windmühlen. 🙁

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