Das BKA pressemitteilt sich aus dem Debakel (Versuch 2)

Ja, ich ahnte schon, warum ich in diesem Posting die Extension „Versuch 1“ der Überschrift hintenan stellte. Ich kann nämlich wahrsagen! Da BKA legt nämlich heute nochmal – in Form einer Pressemitteilung – nach:

Wie bereits in den Pressemitteilungen vom 02.04.2009 und 03.04.2009 dargestellt, hat das BKA selbst keine Rasterfahndung durchgeführt.

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„Als Folge der Terroranschläge in den USA beschlossen die Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK), Rasterfahndungsmaßnahmen auf der Grundlage der jeweiligen landesgesetzlichen Regelung in den Ländern durchzuführen und beauftragten das BKA in dessen Funktion als Zentralstelle der Polizeien des Bundes und der Länder damit, hierbei unterstützend tätig zu werden.

In der Folgezeit haben die Länder personenbezogene Daten bei Universitäten, Einwohnermeldeämtern und dem Ausländerzentralregister erhoben und die Datenbestände anschließend anhand bestimmter, zuvor festgelegter Rasterkriterien gegeneinander „gerastert“. Der daraus resultierende Datenbestand wurde dem BKA übermittelt und von diesem in eine zuvor errichtete Verbunddatei eingestellt.“

Aufgabe des BKA war es damals, die von den Ländern eigenständig erhobenen und in eine Verbunddatei eingestellten Daten mit anderen Datenbeständen abzugleichen. Auf diese Weise sollte eine inhaltliche Informationsanreicherung bzw. -verdichtung der Länderdatensätze erfolgen.

Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: „Wir haben nicht gerastert – wir haben die Anderen rastern lassen, wir haben die – von Anderen!!!!!! – gerasterten Daten nur genutzt“.

Ich kann den Freunden des tiefsinnigen, perfiden Humors nur anraten diese Pressemitteilung des BKA zu lesen, sie ist wunderschön.