Wessen Interesse schützt der Urheberrechtsschutz?

Ein Urheber ist er Erschaffer eines Werkes. Dieses ist zwangläufig eine natürliche Person. Über die Netzpolitik bin ich – mal wieder – motiviert über die perfide Contentmafia zu schreiben. Die treiben Ihre Lobbyisten mit Peitschenhieben an, auf dass diese ereeichen, dass Werke nicht mehr „nur“ 50 Jahre, sondern 70 oder gar 90 Jahre geschützt werden.

Bislang ist in Europa der Schutz der Werke von Musikkünstlern auf 50 Jahre begrenzt. Hatte man mit 18 Jahren also einen Hit, konnte man sich bis 68 auf Tantiemen freuen. Einflussreiche Lobbygruppen machen sich jedoch seit Jahren für eine Verlängerung des Schutzes auf 70 oder 95 Jahre stark. So könnte ein mit 18 Jahren gewordenes One-Hit-Wonder bis ins Alter von 88 bzw. bis 113 Jahren verdienen.

Es geht lange nicht mehr um die Künstler, diese sind den Verwertern doch VÖLLIG egal. Es geht darum den Gewinn von Gesellschaften zu maximieren, sich die Pfründe für möglichst unendlich lange Zeit zu sichern. Immer länger und immer mehr Geld zu verdienen.Der Erschaffer des Werkes bekommt doch eh nur einen kleinen Teil der erträge und wird auch oftmals mit einer Einmalzahlung abgespeist.

Aber ich will nicht nur nörgeln, ich will den Musikproduzenten einen Tipp geben, wie sie mit einfachen Mitteln wieder mehr Geld verdienen können: Back to Vinyl! Diese blöden CDs (die uns damals nahegelegt wurden, weil sie ach soooo billig sein werden) sind doch scheisse. Jeder 12jährige packt die CD in seinen PC und kopiert sie als MP3 auf den Rechner und verteilt dann das Album.

Als ich damals meine LPs aufnahm (inkl. Bearbeitung mit Steinberg Clean..) bekam mein Freundeskreis grosse Augen: LPs auf den Rechner überspielen, DAS geht? Logo geht das. Aber das ist etwas, was nicht jeder 12jährige so ad-hoc macht.