Wenn ich – wie Hans-Christian Ströbele(Grüne) – erkläre:
Außerdem gehe ich auch davon aus, daß das Gesetz, wenn es verabschiedet werden sollte, beim Bundesverfassungsgericht landet und dort verfassungsrechtlich überprüft wird.
Wenn ich richtig erinnere, geht davon auch die Justizministerin aus.
(Quelle Abgeordnetenwatch via Webrocker).
Wir übertragen die obige Aussage mal in das „normale“ Geschäftleben. Dort werden keine gesetze sondern Verträge geschlossen. Wenn nun mein geschäftspartner mir – auf meine Bedenken bezüglich der gesetzlichen Zulässigkeit eines Vertrages hin – erklärt, dass dies ein gericht NACH Vertragsunterzeichnung prüfen kann, weiss ich dass ich mit diesem Geschäftsmann KEINE Geschäfte machen werde. Für unsere Volksvertreter scheint es aber ab-so-lut normal zu sein, jeden Scheiss erstmal zu zeichnen. Wenn ein Abgeordneter der Meinung ist, dass eine Gesetzesvorlage – egal worum es in dieser geht – nicht verfassungskonform ist, so hat er diese nicht zu unterschreiben. SOLLTE trotz der anderweitigen MEINUNG der Abgeordneten, eine Gesetzesvorlage nicht verfassungskonform sein, so wird das Verfassungsgericht sich noch darum kümmern. Aber das Verfassungsgericht hat ja noch nicht genug zu tun. Schön vollballern den Laden mit Gesetzen von denen man ausgeht, dass sie verfassungswidrig sind.
Wählen gehen und abwählen dieses überbezahlte Abstimmvolk ohne Verantwortung da oben.