Unsere Regierung lässt sich nicht nur von den „Habenden“ vor jeglichen Karren spannen, auch schützt die Bundesregierung NICHT die Interessen der Bundesbürger gegenüber Willkürmaßnahmen ausländischer Regierungen. Über die Webseite von Andrej Hunko bin ich auf das Originaldokument gestoßen.
Eine Anfrage der Linken wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet (Ausschnitt):
Frage 20: „Welche Rechtsakte der US-Regierung sind der Bundesregierung bekannt, die einen Zugriff durch US-Behörden auf in den USA befindlichen Cloud-Servern gespeicherte Daten von Nutzerinnen und Nutzern aus der Europäischen Union ermöglichen? „Antwort: „Zu Rechtsakten der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die einen Zugriff von US-Behörden auf Daten von Nutzern aus der Europäischen Union erlauben, die auf in den USA befindlichen „Cloud-Server gespeichert sind, liegen der Bundesregie-rung nur Hinweise aus öffentlich zugänglichen Quellen vor. Zu Inhalt und Auslegung ausländischen Rechts nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. “
Frage 21: „Inwiefern ist der Bundesregierung bekannt, ob der „Patriot Act“ oder der FISA auch Zugriffe von US-Behörden außerhalb der USA erlaubt, wie es niederländische Wissenschaftler kürzlich in einer Studie beschrieben hatten („Cloud Computing in Higher Education and Research Institutions and the USA Patriot Act“, 27. November, 2012)? “
Antwort: „Zur extraterritorialen Wirkung des genannten ausländischen Rechts liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. „
Es ist ALLGEMEIN bekannt (oder sollte es zumindest sein), dass US-Behörden die Möglichkeit haben, auf Server von US-Firmen zuzugreifen – auch wenn diese z.B. in Deutschland stehen. Das Thema ist heiß- sehr heiß, wird aber von unserer Regierung seit mehr als einem Jahr schlicht ignoriert. Ich selbst bin schon seit längerer Zeit hinter dem Thema her, aber war leider genau so erfolglos wie die Linke – siehe hier.
Aber vielleicht genießt es die Bundesregierung ja, auch, dass ihre Behörden mittels „Amtshilfe“ über US-Behörden jederzeit an diverse Daten herankommen können, wofür sie sonst einen Richter bemühen müssten.
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