Haftpflicht für politische Fehler

Werden Politiker in Zukunft für nicht verfassungskonforme Gesetze zur Kasse gebeten werden können?

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Andreas Voßkuhle, hat vor einer Überlastung des Gerichts gewarnt und eine Gebühr für bestimmte Fälle vorgeschlagen.

entnehme ich der Tagesschau. Voßkuhle weiter:

Zur Entlastung schlug Voßkuhle vor, die Bearbeitung offensichtlich aussichtsloser Anträge von einer Gebühr abhängig zu machen. Mit dieser „Mutwillensgebühr“ würden Querulanten abgeschreckt, die mitunter bis zu 500 Verfassungsbeschwerden erheben.

wobei ich diesen Gedanken – Querulanten eindämmem – in gewisser Weise nachvollziehen kann. Viel charmanter würde ich es aber finden, wenn man soweit geht, dass derjenige der einen Zustand verschuldet, der gegen die Verfassung verstößt, die Kosten seiner Verfehlung zu tragen hat. Quasi eine Haftpflicht für politische Fehler.

Im Privatbereich ist es heute schon Gang und Gebe, dass der Verursacher den Schaden den er einem Anderen zufügt zu tragen hat. Warum also nicht die Politiker mittels Durchgriffshaftung (Privat – nicht Parteivermögen!) zur Kasse bitten, wenn diese Gesetze oder Verordnungen auf den Weg bringen, die gegen die Verfassung verstoßen?

Warum muss sich eine Privatperson für die Folgen ihres Handelns verantworten, Politiker aber können sich nach der „Trail and Error“-Methode durch das Leben dilettieren und somit dem Steuerzahler unnütze Kosten und dem Verfassungsgericht unnütze Arbeit aufbürden.

10 Gedanken zu „Haftpflicht für politische Fehler

  1. Diesen Ansatz finde ich gut. Abgesehen davon, dass man das BVG dadurch entlasten könnte, könnte man durch eine solche Gebühr auch das populistische Gehabe so mancher Zeitgenossen wirkungsvoll eindämmen. Allerdings muss die Gebühr so hoch sein, dass es dem Populisten finanziell auch weh tut und das Geld muss natürlich von den Bezügen des Betroffenen abgezogen werden

  2. Es gibt doch schon eine Haftpflicht für politische Fehler: Die Abwahl. Leider ist der größte Teil der potentiellen durchführenden Abwähler – das Volk – degenerativ verblödet und schaffts nicht, abzuwählen. Wäre das nicht so, hätten die Volksvertreter viel mehr „Angst“ vor solchen Fehlern.

  3. Das mit der Abwahl ist zwar richtig, aber das geht in der Regel immer nur zu festen Terminen. Auch wird der Politiker dadurch nicht mit seinem persönlichem Vermögen zur Rechenschaft gezogen. Klar, das Volk ist kollektiv gesehen ….(mir fehlt hier ein passender Ausdruck)…..nicht schlau *sigh* und schafft es, in den wenigsten Fällen, einen Politiker abzuwählen, aber selbst wenn er abgewählt wurde, bekommt er viel Geld…

  4. Wo gibt es denn Politiker mit eigenen Ideen zu Gesetzen? Die werden von Sponsoren in Auftrag gegeben. Wenn die Politik intellektuell nicht in der Lage ist die Gesetze selbst zu schreiben sind die Sponsoren gern behilflich.

  5. @Ben Vielleicht könnten Sie uns mitteilen wenn man denn wählen könnte? Die grüne CDU oder die schwarzen Grünen die grünroten oder die rotgrünen oder vieleicht irgendetwas mit Gelb? Wo gibt es denn eine Alternative zu grün-ist-die-Heide-und-der-Mensch-ist-böse Einheitsparteien?

    Soll ich mir auswählen ob ich durch Pest oder Cholera umgebracht werde?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert