Dem alten Leitspruch „Produktive Hektik verschleiert geistige Windstille“ folgend erklärten Kanzlerin und Aussenminister, dass die deutschen „Alt-AKWs“ für 3 Monate vom Netz gehen werden.
Nur so einfach, wie sich das die Klappspaten von der CDU vorstellen scheint das nicht zu sein. Ich thematisierte ja bereits mehrfach, wie ich das Moratorium und die Aussagen der Kanzlerin einschätze. Den heutigen Tag könnte man nun als Gegenwind-Tag für die Kanzlerin definieren.
Es fing damit an, dass Herr Lammert (dieser Nestbeschmutzer) sich bereits gestern nicht sicher war, ob die Entscheidungen der Kanzlerin überhaupt auf rechtlichem Fundament stehen. Heute nun kam erst die Meldung
Der Energiekonzern RWE will den Inhalt der Weisung zum Herunterfahren von Biblis A rechtlich prüfen.
in der FAZ. Die Atomlobby schätzt also die Situation so ein, dass die erste, grösste Welle der Verunsicherung bereits wieder aus der Bevölkerung gewichen ist. Dieselbe FAZ berichtete etwas später:
Die SPD hat Kanzlerin Merkel wegen des Atom-Moratoriums eine „wiederholte Missachtung“ des Parlaments vorgeworfen. Auch in der Union gibt es Zweifel am Prozedere. Die Bundesregierung wies entsprechende Rechtsbedenken zurück.
Was Frau Merkel anscheinend komplett ausblendet (wohl zu viel Kontakt zu nordafrikanischen Despoten), dass sie eben keine Staatratsvorsitzende der BRD ist, sondern „nur“ Bundeskanzlerin. Bei uns im Westen funktioniert das mit den Gesetzen, parlamentarischer Mitbestimmung und all solch Dingen, die bei Wahlkampfmanövern im Wege stehen.
Den Deckel auf diese Thematik setzte dann Finanzen.net mit folgender Meldung:
Die Bundesregierung hat entgegen den Äußerungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die Verlängerung der Atomlaufzeiten nicht ausgesetzt. Grund sollen rechtliche Probleme sein.
…
Auf Fragen von Journalisten, ob Meldungen falsch waren, dass die Laufzeitverlängerung um drei Monate ausgesetzt wird, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Mittwoch in Berlin: „Ja, die würde ich so nicht für richtig halten.“ Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) sagte: „Die Exekutive kann nicht Gesetze außer Kraft setzen.“ Das verhängte dreimonatige Moratorium sei ein politischer und kein rechtlicher Schritt.
…
Auf eine Nachfrage, ob dann jene alten Atomkraftwerke abgeschaltet würden, die nur durch die Laufzeitverlängerung am Netz bleiben konnten, hatte sie betont: „Das wäre die Konsequenz, sonst wäre es ja kein Moratorium.“
Selten hat ein Politiker so deutlich gezeigt, dass er von den rechtlichen Rahmenbedingungen seines Amtes eher nur marginales Wissen besitzt.
Ich erkläre hiermit das bundesdeutsche Parlament zu einem intellektuellem Notstandsgebiet.
Auch wenn es nahezuliegen scheint: kannst Du bitte mal den Ossis-sind-doof-Ton lassen? Und wenn ich dann noch lese:
„Bei uns im Westen funktioniert das mit den Gesetzen, parlamentarischer Mitbestimmung und all solch Dingen, die bei Wahlkampfmanövern im Wege stehen.“
dann frage ich mich, ob Du Deine vorigen beiträge selbst mal liest. So so, bei Euch funktioniert das also nach Recht und Gesetz und so. Z.B. in Stuttgart.
@etg:
Das dieser Rant kein Rant auf und/oder Bürger der ehemaligen DDR im Allgemeinen sein soll, könntest Du daraus entnehmen, dass ich vorab schon dediziert auf das Selbstverständnis der Kanzlerin als Staatsratsvorsitzende eingehe.
Das Problem ist – generell – dass der Fisch vom Kopf stinkt. Auch S21 und andere Themen beruhen NICHT auf dem demokratischen Fundament unseres Verfassungsersatzes.
Solltest Du dich angegeriffen oder verletzt fühlen, so tut mir das leid. Dies lag – wirklich – nicht in meiner Absicht.
laut tp ist das alles noch viel lächerlicher:
http://www.heise.de/tp/blogs/2/149470
„Wie ernst die Sicherheitsüberprüfung zu nehmen ist, zeigt sich schon daran, dass laut Bärbel Höhn ausgerechnet Gerald Hennenhöfer für die Sicherheitsüberprüfung der Atomkraftwerke zuständig sein soll. Unter Umweltministerin Merkel war Hennenhöfer bis 1998 bereits im Umweltministerium für Reaktorsicherheit zuständig, um sich nach dem Wahlsieg von Gerhard Schröder bei Viag, dem heutigen E.on, um Wirtschaftspolitik zu kümmern. Später beriet Hennenhöfer das Helmholtz-Zentrum München und soll dem Asse-Betreiber geraten haben, die Wassereinbrüche in dem Atommüllager zu vertuschen. Hennenhöfer hat ein äußerst eigenwilliges Verständnis von Sicherheitsfragen: „Maßgeblich sind vom Betreiber darzulegende betriebswirtschaftliche Gründe. Sicherheitsfragen sind hingegen nicht maßgeblich“, so Hennehöfer in einem Rechtsgutachten zur Strommengenübertragung. „
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