Wo hört Freiwilligkeit auf, wo fängt Pflicht an? #Gentest

Es geht um ein getötetes Baby. Eine grausame Tat an einem absolut wehrlosen Geschöpf. Die Antwort der Ermittlungsbehörden: Massengentest – natürlich freiwillig. Zu einem Gentest kann man schliesslich nicht pauschal gezwungen werden.

Was passiert aber, wenn man an einem freiwilligen Gentest nicht freiwillig teilnimmt?

Von insgesamt 1.500 geladenen Frauen gaben an den vergangenen beiden Wochenenden 900 Speichelproben ab. 400 weitere Frauen im Alter von 25 bis 35 Jahren waren nach Angaben der Polizei entschuldigt. 200 erschienen ohne Angabe von Gründen nicht zu der Massenuntersuchung. Sie sollen jetzt von Polizisten aufgesucht und zu ihrem Fernbleiben befragt werden.

Quelle HR-Online. Ja, wer nicht freiwillig teilnimmt, der hat dann wohl etwas zu verbergen. Was für ein widerlich verlogener Überwachungs- und Polizeistaat wir doch geworden sind.

3 Gedanken zu „Wo hört Freiwilligkeit auf, wo fängt Pflicht an? #Gentest

    • Jau, hatte ich hier auch schon und Udo hat auch diesen Fall wieder aufgenommen. Man darf nicht sagen „Ach, das ist nun normal“, denn auch stetes wiederholen eines Rechtsbruch macht aus ihm kein Recht – auch und gerade wenn die Staatsmacht diesen Rechtsbruch umsetzt.

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