So – oder so ähnlich – wird man im Kreis Ludwigsburg angesprochen, wenn man in eine Fahrzeugkontrolle gerät. Die Ludwigsburger Kreiszeitung schreibt:
Niemand werde von der Polizei zum Mitmachen bei einem DNA-Test gedrängt – die Abnahme des genetischen Fingerabdrucks im Rahmen normaler Kontrollen erfolge freiwillig und unter strikter Wahrung der rechtlichen Bestimmungen. Richtig aber sei, dass der Gentest per Speichelprobe bei Verkehrskontrollen im Raum Ludwigsburg-Heilbronn mittlerweile Routine sei.
Tja, was soll man dazu noch sagen? Diese Aussage ist besonders interessant:
Sollte der DNA-Test negativ verlaufen, werde die Probe umgehend vernichtet,
Was der Begriff „umgehend“ in diesem Zusammenhang heisst, kann man im Lawblog nachlesen. Dort ist ein Fall beschrieben, in dem nach einem Gerichtsbescheid zur Löschung der Daten aus der Gendatei auch nach einem Jahr nichts passiert ist.
Via Heise
Sag bloss, Du hast etwas zu verbergen… 😉
@Emathion:
Diese Frage beantworte ich mit einem Text des Bundesverfassungsgerichts:
In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.
Bundesverfassungsgericht: 1 BvR 1423/07 v.06.06.2007
Wenn ein konkreter Verdacht gegen mich bestehen sollte: Go for ist. Aber ohne diesen konkreten Verdacht gebe ich NICHTS!
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Ich habe auch nichts zu verberen, aber bitte was hat eine Fahrzeugkontrolle mit eineM DNA-Test zu tun? Das schießt für mein Empfinden schon weit über’s Ziel hinaus.
Mich wundert ja, dass nicht schon bei der Geburt eine Kindes die DNA gespeichert wird – würde sich an anbieten.
Ist wieder so ein „Scherz“ wie das automatische und pauschale Abscannen von Kfz-Kennzeichen, einfach mal so. Anscheinend kann jedes Bundesland tun und lassen was es will – bis einer schreit! *kopfschüttel*