Die persönliche Datenindex

Nun habe ich auch endlich das berüchtigte Schreiben des Finanzamtes in den Händen. Eine eindeutige Nummer, mit der ich absulot eindeutig identifizierbar bin: Die „persönliche Identifikationsnummer“. Nun hat der Staat endlich seinen eindeitigen Index, den er – so ganz langsam, nach und nach – über unterschiedliche Wege mit allen Daten verknüpfen kann. Keine Heirat oder Namensänderung kann dann noch für Dateisatzzuordnungsfehler sorgen, deutscher Grundlichkeit sei Dank.

Schon am 02.08.2008 schrieb Heise dazu:

Anders als von der Bundesregierung behauptet, sei die Verwendung der Kennung prinzipiell nach Maßgabe anderer Rechtsvorschriften für beliebige Zwecke erlaubt und nicht auf Aufgaben der Finanzbehörden beschränkt. Selbst eine Übermittlung an ausländische Stellen sei im Gesetz vorgesehen.

Weitere Informationen zu der persönlichen ID-Nummer gibt es zum Beispiel bei der Humanistischen Union

Da – wie die Vergangenheit gezeigt hat – der Datenschutz in unserem Lande eher eine lachpille, denn ein verlässliches Instrument ist, sollte man sich gegen diesen Datensatzindex wehren, der uns von der Geburt bis zu 20 Jahren nach dem Tod  eindeutig identifiziert.

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