Grundrechte und Webcams

die Bayern machen es vor: Dort darf in Wohnungen eingebrochen werden um eine Onlinedurchsuchung durchzuführen. Spiegel-Online schreibt:

„Künftig darf die Polizei des Bundeslandes nicht nur heimlich in die Computer Verdächtiger eindringen. Anders als vom Bund geplant sollen sich bayerische Ermittler auch Zugang zu Privatwohnung verschaffen dürfen, um dort Spionage-Software zu installieren“

Der bayrische Innenminister Herrmann verteidigte das Gesetz mit den Worten:

„Der Vorwurf, dass irgendein braver Bürger plötzlich von Online-Durchsuchungen betroffen sein könnte, ist absurd.“

Wahrscheinlich genauso absurd wie die Möglichkeit, dass deutsche Behörden ausländische Politiker abhört, deutsche Unternehmen massiv gegen den Datenschutz verstossen. Ich will ja den Ermittlungsbeamten auch gar nicht unterstellen, dass es einen gewissen Reiz bietet, auch gleich mal ein wenig die Schränke und/oder die Unterlagen auf dem Schreibtisch zu sichten. Denn im gegensatz zu einer richterlich angeordneten Durschuchung wird bei diesem Einbruch sicherlich kein neutraler Zeuge zugelassen sein.

Ich schätze mal, dass kleine Kameras mit Bewegungsmelder, die ihre Bilder auf einem externen Server pushen werden bald Hochkonjunktur haben.

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