Deutliche Schlappe für das Bundeskriminalamt (BKA): Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem BKA untersagt, beim Akkreditierungsverfahren für den Nato-Gipfel am 2. und 3. April dem Nato-Hauptquartier Einschätzungen über Journalisten zu übermitteln. „Jegliches Votum bezüglich Journalisten durch das BKA gegenüber dem Nato-Hauptquartier“ sei „wegen fehlender Rechtsgrundlage unzulässig“, heißt es in dem Urteil. Den betroffenen Journalisten steht für eine Berichterstattung über die Nato-Jubiläumsfeier in Straßburg nun nichts mehr im Weg.
schreibt die TAZ. Das BKA hatte – durch die kalte Küche – Bewertungen abgegeben und somit einigen Journalisten versucht die Akkreditierung zum NATO-Gipfel zu nehmen. Jaja, auf die Junx vom BKA kann man sich verlassen, die würden doch NIEMALS das Recht brechen oder über ihre Befugnisse hinausgehend handeln. DIE doch nicht!