Das Terrorurteil #TerrorIhrUrteil, Philosophie und das Grundgesetz

Sorry Leute, welch ein Schwachmatenkram. Was soll die Sendung, die Diskussion und vor allem die Abstimmung? Letztendlich kommen wir wieder auf das altbekannte Trolley-Problem zurück.

Um ETWAS weiter auszuholen: Vor dem Ende einer offenen Kette von Möglichkeiten ist alles offen. So kann – um zu der perversen Volksbefragung im TV zurück zu kommen – im ALLERLETZTEN Moment ein Passagier im Flugzeug den/die Attentäter überwältigen und so die Passagiere und die Besucher des Stadions retten.

Kant erklärt uns:“Du solltest nicht lügen“ – niemals, never – lügen ist Bäh-Bäh. Ja, sagt ihr, aber was ist in dem Fall, dass sich ein Freund von dir in deiner Wohnung versteckt und ein Mörder vorn an der Tür klingelt und dich fragt: „Ist dein Freund bei dir“? Was antwortest Du? Die erste Antwort wird natürlich immer sein (Für die Katholen: Lässliche Lüge): „Nein, der ist nicht hier, sorry ich kann nicht helfen “ um dann zu hoffen, dass der Mörder nicht in das Haus hinein kommt.

Was aber, wenn euer Freund das Gespräch mitverfolgt hat und aus dem Fenster entwischt? Wenn ihr die Wahrheit sagt: „Ja mein Freund ist hier“, wird er Mörder das Haus untersuchen und euer (geflüchteter) Freund ist in Sicherheit. Wenn ihr aber lügt „Nein, der ist nicht hier“ besteht die Möglichkeit, dass der Mörder euren flüchtenden Freund zwei Strassen weiter flüchten sieht und …. ihn tötet.

Wikipedia schreibt zu diesem Problem zurecht:
„Im deutschen Strafrecht hat die Unterscheidung zwischen Tun und Unterlassen erhebliche Folgen. Deshalb sind die beiden Fälle im Folgenden getrennt darzustellen. Wichtig ist ferner, dass im deutschen Strafrecht zwischen der Rechtfertigung und Entschuldigung (d. h. Rechtswidrigkeit ohne individuelle Vorwerfbarkeit) einer Tötung streng unterschieden wird.“

Das TUN gegen das NICHTTUN aufzurechnen ist äußerst gefährlich, denn niemand weiß, ob nicht NACH dem aktiven Eingriff in die Situation noch etwas passieren kann, was am Ende alle Beteiligten retten kann.

Abgesehen von der Philosophiererei – das Verfassungsgericht hat am 15. Februar 2006 eine eindeutige Bewertung erstellt: „Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz nichtig“ – der Abschuss ist NICHT mit deutschen Recht vereinbar. Abgesehen davon, dass in dem Fernsehspiel der Pilot auch noch eine Befehlsverweigerung begangen hat.

 

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